Abgaben
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird erhoben für das Vorhalten so genannter Spiel-, Geschicklichkeites-, Schau-, Scherz- oder ähnlicher Geräte.
Vergnügungssteuerpflichtig ist die aufstellende Firma. Die Aufstellung ist der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau sofort schriftlich anzuzeigen. Die jeweiligen Beiträge sind der Vergnügungssteuersatzung zu entnehmen: Vergnügungssteuersatzung
Ansprechperson | |
Glaser, Beate Telefon: 06244/5908-212 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Hamscher, Yara Telefon: 06244/5908-211 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Fragomeli, Gina Telefon: 06244/5908-222 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |