Bauen

Bauleitplanung

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde erstellt. In Ihm sind die verschiedenen Nutzungsarten wie Bauflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wasserflächen, Straßen, usw. dargestellt.

Der Plan wird in Zusammenarbeit mit den einzelnen Ortsgemeinden erstellt, da sich deren städtebauliche Entwicklung aus den dort ausgewiesenen Nutzungsarten herleitetEine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen einen Grundstückseigentümer ist aus diesem Planwerk nicht herzuleiten.

Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan wird von der jeweiligen Ortsgemeinde für ein bestimmtes Plangebiet erstellt. Er regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken. Hier wird die Art und Weise der zulässigen Bebauung geregelt. Mit den Festsetzungen über Geschossigkeit, Dachform und -farbe, Eindeckung, Fassadengestaltung und vielem mehr wird massiv Einfluss auf das äußere Erscheindungsbild der einzelnen Gebäude und somit auf das gesamte Baugebiet genommen.

Möchten Sie im Bereich eines Bebauungsplanes bauen und halten sich an die Festsetzungen, so handelt es sich um ein so genanntes "genehmigungsfreies Bauvorhaben". Sie erhalten dann nach Vorlage sämtlicher Planunterlagen innerhalb vier Wochen eine Baufreigabe durch die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau. Sind Abweichungen geplant, hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms nach vorheriger Zustimmung durch die jeweilige Ortsgemeinde eine Genehmigung zu erteilen.

Existiert kein Bebauungsplan, muss die Baulandqualität geprüft werden. Handelt es sich um ein Außenbereichgrundstück, sind bis auf besondere Ausnahmen nur so genannte privilegierte Vorhaben (i.d.R. landwirtschaftliche Aussiedlungen) zulässig.

Steht jedoch ein Baulückengrundstück im Ortsbereich zur Verfügung, regelt sich die zulässige Bebaubarkeit nach der Eigenart der näheren Umgebung. Die Ortsgemeinde hat ihr "Einvernehmen" zum vorgelegten Bauantrag herzustellen und die Kreisverwaltung prüft die bauordnungsrechtliche Seite, also ob Abstandsflächen, Brandschutz, usw. eingehalten werden und erteilt anschließend die Genehmigung.

Auszüge aus dem Bebauungsplan (als Kopie):
          a)   Bis 10 Seiten                     10,00€
          b)   Ab 11 Seiten                      20,00€

Abrundungssatzung
Die Abrundungssatzung stellt eine Sonderform von Baurechtsregelungen dar. In ihr sind vergleichbar wie in einem Bebauungsplan bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Regelungen enthalten. Allerdings sind abweichend von der gesetzlichen Regelung wie im Bebauungsplan auch satzungskonforme Bauvorhaben durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms zu genehmigen.

Ansprechperson  

Scheuermann, Christian
Telefon: 06242/5004-301
Telefax: 06242/5004-399
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