Gaststättenrecht
Um eine Gaststättenkonzession zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
benötigte Unterlagen | zu erhalten bei |
---|---|
gültiger Personalausweis | Einwohnermeldeamt |
polizeiliches Führungszeugnis | Einwohnermeldeamt |
Gewerbezentralregisterauskunft | Einwohnermeldeamt |
Mietvertrag, Pachtvertrag | |
Gesundheitszeugnis | Gesundheitsamt |
Bescheinigung der IHK* | IHK Mainz |
* Die Bescheinigung der IHK bezieht sich auf eine Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Hierzu findet eine Schulung bei der IHK Mainz statt. Termine und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der IHK Mainz.
Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen. Anschließend erfolgt die Begutachtung der Räumlichkeiten. Die Konzession kostet mindestens 250,00 €, sofern es sich um eine Schankwirtschaft handelt. Der genaue Betrag errechnet sich aus der Größe Ihrer Gaststätte und dem jeweiligen Gebührensatz.
Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen. Anschließend erfolgt die Begutachtung der Räumlichkeiten. Die Konzession kostet mindestens 250,00 €, sofern es sich um eine Schankwirtschaft handelt. Der genaue Betrag errechnet sich aus der Größe Ihrer Gaststätte und dem jeweiligen Gebührensatz.
Schankerlaubnis
Wenn Sie bei einem Hof-, Vereins-, oder Volksfest Getränke ausschenken möchten, so benötigen Sie unbedingt eine Schankerlaubnis. Die Schankerlaubnis ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu beantragen.
Sie erhalten zu der Schankerlaubnis Merkblätter, die eine Reihe von Aufgaben beinhalten. Die Einhaltung dieser Auflagen wird stichprobenartig von der Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung kontrolliert. Für die Erteilung einer Schankerlaubnis fallen, abhängig vom Zeitraum, Gebühren an.
Sie erhalten zu der Schankerlaubnis Merkblätter, die eine Reihe von Aufgaben beinhalten. Die Einhaltung dieser Auflagen wird stichprobenartig von der Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung kontrolliert. Für die Erteilung einer Schankerlaubnis fallen, abhängig vom Zeitraum, Gebühren an.
Straußwirtschaft
Eine Straußwirtschaft darf nur von einem Weingut oder einem Weinbaubetrieb betrieben werden (maximal vier Monate im Jahr). Hierzu wird keine Genehmigung benötigt, die Straußwirtschaft ist lediglich anzuzeigen. Sie erhalten bei der Anzeige auch ein Merkblatt über einzuhaltende Auflagen.
In der Straußwirtschaft selbst dürfen nur selbsterzeugte Weine und alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden. Ebenfalls gestattet sind einfach Speisen wie z.B. Würstchen oder belegte Brote. Für die Erlaubnis zum Betrieb einer Straußwirtschaft sind ebenfalls Gebühren zu entrichten.
In der Straußwirtschaft selbst dürfen nur selbsterzeugte Weine und alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden. Ebenfalls gestattet sind einfach Speisen wie z.B. Würstchen oder belegte Brote. Für die Erlaubnis zum Betrieb einer Straußwirtschaft sind ebenfalls Gebühren zu entrichten.
Ansprechperson Dienststelle Westhofen | |
Mayer, Heike 06244/5908-511 06244/5908-598 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen |
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Best, Albert 06242/5004-524 06242/5004-599 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |