Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 23.01.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Bechtheim mit folgenden Themen:

  1. Die Verwaltung hatte für die Jahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt erstellt. Dieser war für das Jahr 2024 durch die Kreisverwaltung abgelehnt worden, da der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nicht erreicht worden war. Nunmehr hatte der Ortsgemeinderat über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zu entscheiden. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt liegt bei 460.423 €. Im Finanzhaushalt ist der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ebenfalls negativ und beträgt 348.102 €. Der Rat und die Verwaltung hatten sich intensiv mit Einsparungen beschäftigt. Im laufenden Bereich gab es Kürzungen bei den Unterhaltungsaufwendungen, den Energie- und Finanzierungskosten sowie der Verbandsgemeindeumlage. Auch die Ansätze auf der Einnahmeseite wurden angepasst. So konnten insgesamt 677.859 € eingespart werden. Nicht verschont von Kürzungen ist auch der investive Bereich. Insgesamt gab es hier Kürzungen von insgesamt 1,62 Millionen €.
  2. Bechtheim erhält über die Verbandsgemeinde Wonnegau aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz (KIPKI) einen Betrag von 27.429,31 €. Dieser soll zur Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in verschiedenen Liegenschaften der Ortsgemeinde auf LED verwendet werden. Weiterhin sollen die Mittel für eine Infrarotheizung in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof und für Baumpflanzungen zur Verfügung stehen.
  3. Für den Bau einer öffentlichen Freizeit- und Sportanlage wurden Aufträge vergeben. Den Basketballplatz soll die Firma Seip zum Angebotspreis von 22.814,68 € herstellen. Für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf dem Gelände erhielt die Firma Kronauer aus Gundersheim den Auftrag zum Preis von 2.380 €.
  4. Der Förderverein für Heimat und Kulturpflege Bechtheim e.V. übernimmt die Kosten für ein Regalsystem zur Aufbewahrung des Gemeindearchivs. Inzwischen ist der Kauf abgeschlossen und der genaue Aufwand steht fest. Es sind Kosten von 13.356,56 € angefallen. Den kompletten Betrag übernimmt der Verein. Der Ortsgemeinderat nahm die Spende entgegen und bedankte sich beim Spender.
  5. Im nichtöffentlichen Teil ging es neben Personalangelegenheiten um die Erteilung des Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage sowie einem Bauantrag.

67574 Osthofen, den 30.01.2024
Wagner
Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bermersheim für das Jahr 2023 vom 19.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

-        Grundsteuer A                       von bisher 300 v.H.    auf 345 v.H.

-        Grundsteuer B                       von bisher 365 v.H.    auf 465 v.H.

-        Gewerbesteuer                      von bisher 365 v.H.    auf 380 v.H.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Bermersheim, den 09.06.2023
Obenauer
Ortsbürgermeister

Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Bermersheim, den 09.06.2023
Obenauer
Ortsbürgermeister

31. Sitzung des Ortsgemeinderates Dittelsheim-Heßloch am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, 19:00 Uhr

Sitzungsort:

Dorfgemeinschaftshaus, Bahnhofstraße 57, 67596 Dittelsheim-Heßloch

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Jahresabschluss 2023

a) Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastung der Ortsbürgermeisterin, der sie vertretenden Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wonnegau und der ihn vertretenden Beigeordneten

4.

Teilnahme am Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft";

Beratung und Beschlussfassung

5.

Kita-Bedarfsplanung;

Sachstandsbericht

6.

Festsetzung der Hebesätze für die wiederkehrenden Beiträge Weinbergsschutz und Wirtschaftswege für das Haushaltsjahr 2024

7.

Wohnbaugebiet "Ortsmitte";

Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung der Umlegung

8.

Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

9.

Wohnbaugebiete "Ortsmitte";

Beratung und Beschlussfassung über die Form der Erschließung

10.

Miet- und Pachtangelegenheiten

11.

Vertragsangelegenheit

12.

Mitteilungen und Anfragen

Dittelsheim-Heßloch, den 13.05.2024
Elisabeth Kolb-Noack
Ortsbürgermeisterin

Einbahnstraßenregelung in der Ringstraße

Ab dem 25.03.2024 bis voraussichtlich 18.05.2024 wird die Bushaltestelle in der Ringstraße barrierefrei ausgebaut. Aus diesem Grund wird die Straße für den Verkehr halbseitig gesperrt. Des Weiteren wird eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Die Ringstraße ist in diesem Bereich dann nur noch in östliche Richtung befahrbar

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsamt -

Bebauungsplans „Winter“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unter-richtungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß „ 2 Abs.2 BauGB

Die Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Winter“ im Ortsteil von Dittelsheim, südlich der Heiligbaumstraße. Es ist vorgesehen, eine Mischbaufläche zur Entwicklung des Betriebes Winter auszuweisen.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange (Unterrichtungsverfahren) sowie der Nachbargemeinden findet in der Zeit

vom 15.01.2024 bis einschließlich 22.02.2024 statt.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfassen die Grundstücke Gemarkung Dittelsheim, Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.).

Die Planunterlagen mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können sowohl bei der Ortsverwaltung Dittelsheim-Heßloch, Bahnhofstraße 57 in 67596 Dittelsheim-Heßloch während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 67574 Osthofen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Umweltrelevante Informationen liegen noch keine vor. Die vollständigen Planunterlagen finden Sie auch hier.hier.

Dittelsheim-Heßloch, den 14.12.2023
Gez. Kolb-Noack     (DS)
Kolb-Noack, Ortsbürgermeisterin

Plan ÖB

 

Bebauungsplan „Weingut Winter“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Weingut Winter“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Mischbaufläche für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes zu schaffen.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst die Grundstücke Gemarkung Dittelsheim, Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Dittelsheim-Heßloch, den 10.10.2023
Kolb-Noack
Ortsbürgermeisterin

Planauszug

Plan Weingut Winter

 

 

Sitzung des Ortsgemeinderates Frettenheim am Donnerstag, dem 16. Mai 2024, 19:30 Uhr

Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 3, 67596 Frettenheim

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Einwohnerfragestunde

2.

1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau;

Zustimmung der Ortsgemeinde Frettenheim gemäß § 67 Abs. 2 GemO

3.

Festsetzung der Hebesätze für die wiederkehrenden Beiträge Weinbergsschutz und Wirtschaftswege für das Haushaltsjahr 2024

4.

Bekanntgabe von getroffenen Eilentscheidungen

5.

Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

6.

Grundstücksangelegenheiten

7.

Vertragsangelegenheit

8.

Personalangelegenheiten

9.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

10.

Bekanntgabe von getroffenen Eilentscheidungen

11.

Mitteilungen und Anfragen

Frettenheim, den 02.05.2024
Carsten Claß
Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Frettenheim für die Jahre 2024 / 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 14.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

 

2024

2025

 

 

 

 

1.           im Ergebnishaushalt

 

 

     

1.1.       der Gesamtbetrag der Erträge auf

423.314

431.891

1.2.       der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

416.816

421.443

1.3.       der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

6.498

10.448

     

2.           im Finanzhaushalt

 

 

     

2.1.       die ordentlichen Einzahlungen auf

387.240

394.840

2.2.       die ordentlichen Auszahlungen auf

353.753

364.131

2.3.       der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

33.487

30.709

     

2.4.       die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

2.5.       die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

2.6.       der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

     

2.7.       die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

31.100

37.500

2.8.       die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

93.000

55.000

2.9.       der Saldo der Ein- und Ausz. aus Investitionstätigkeit auf

-61.900

-17.500

     

2.10.    die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

36.461

0,00

2.11.    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

8.048

6.048

2.12.    der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

28.413

-6.048

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2024

2025

 

 

 

 

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

0

0

zusammen auf

0

0

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, Kredite im Rahmen der Kredit­ermächti­gung nach Einholung mehrerer Angebote bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 § 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

 

2024

2025

 

 

 

 

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten ggü. der Einheitskasse

0,00

0,00

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2024

2025

 

 

 

Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

 

2024

2025

 

 

 

 

für den ersten Hund

60,00

60,00

für den zweiten Hund

96,00

96,00

für jeden weiteren Hund

144,00

144,00

für jeden gefährlichen Hund

600,00

600,00

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom
02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgelegt:

 

2024

2025

 

 

 

Wiederkehrender Beitrag für den Weinbergsschutz

*)   € / ha

*)   € / ha

(Weinbergshutumlage)

   
     

Beiträge für Feld- und Weinbergswege

*)   € / Ar

*)   € / Ar

(Umlage der Wegeunterhaltungskosten)

   

*)

Die Hebesätze für den Weinbergsschutz und die Feld- und Weinbergswege 2024 und 2025 werden durch einen separaten Beschluss festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 1.492.553,42 €. Der Jahresabschluss 2023 ist in Bearbeitung.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss Ortsgemeinderat vom 03.03.2008).

Frettenheim, den 15.03.2024
Claß
Ortsbürgermeister

 Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Frettenheim für das Haushaltsjahr 2024 / 2025 liegt in der Zeit von Montag, den 18.03.2024, bis einschließlich Dienstag, den 26.03.2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 16 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 15.03.2024
Wagner

Bürgermeister

Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Frettenheim für die Jahre 2024/2025

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Frettenheim für die Jahre 2024/2025 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 17.01.2024 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

  1. Er liegt ab Montag, den 22.01.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Zimmer 16, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Unterlagen hier zur Einsichtnahme zur Verfügung.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Frettenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 22.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2024/2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Westhofen, den 19.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Frettenheim für das Jahr 2023 vom 02.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung

folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

  • Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf 345 v.H.
  • Grundsteuer B von bisher 365 v.H. auf 465 v.H.
  • Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf 380 v.H.

$ 5 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Frettenheim, den 04.08.2023
Claß
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Frettenheim, den 04.08.2023
Claß
Ortsbürgermeister

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