Schulungsunterlagen "Der Wahltag"
Die Schulungsunterlagen zu der Schulung "Der Wahltag" finden Sie hier.
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Wir möchten darauf hinweisen, dass es nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Wonnegau verboten ist, auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen Hunde ohne geeigneten Führer und nicht angeleint auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen. Auch außerhalb der Ortslage besteht eine grundsätzliche Anleinpflicht, sobald sich andere Personen oder Tiere nähern. Einen Hund kann man in der Gemarkung nur dann ausnahmsweise freilaufen lassen, wenn sich keine anderen Personen oder Tiere in der Nähe befinden, der Hund absolut gehorsam ist und sich jederzeit im Einwirkungsbereich des Hundehalters aufhält.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Regelung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Hundehalter sind ferner für Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen verantwortlich, wenn frei umherlaufende Hunde fremde Sachen beschädigen oder zerstören oder Personen verletzen.
Auch möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass im Frühjahr die Setz- und Brutzeit der Vögel und Wildtiere beginnt und in dieser Zeit auch diese Tiere ihre Ruhe brauchen und besonders zu schützen sind. Daher sollte man gerade jetzt auf freilaufende Hunde gesondert achten, damit diese nicht die Wildtiere im freien Gelände verfolgen oder stören. Alle Hundehalter sollten dafür Verständnis haben, dass ein solch unverantwortliches Verhalten nicht akzeptiert werden kann.
Erlauben Sie uns deshalb einen Hinweis auf § 30 des Landesjagdgesetzes. Danach kann auf Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Herren angetroffen werden, vom zuständigen Jagdschutzberechtigten geschossen werden.
Wir appellieren auf diesem Weg an alle Hundehalter, ihre Tiere so zu halten, dass von ihnen keine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann und die oben genannten Vorschriften der Anleinpflicht unbedingt eingehalten werden.
Die Bevölkerung bitten wir um Unterstützung. Sollte Ihnen ein Hund ohne Aufsicht oder nicht angeleint begegnen, bitten wir, den Fall an uns zu melden.
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsbehörde -
Gartenwasserzählerregistrierung
Alle Informationen für Parteien und Wählergruppen als Wahlvorschlagsträger und die Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge sind erhältlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, Wahlamt, Tel-Nr. 06242 / 5004 - 100, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter kommunalwahl-rlp.de
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, wurden als Fundsache abgegeben:
Der/die Eigentümer wird/werden gebeten, von Montag - Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr oder Donnerstagsnachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr, oder unter Telefon: 06242/5004-521 zu melden.
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Fachbereich 5
Bürgerdienste
Die Fahrtzeiten des Ruftaxis können Sie dem unten abgedruckten Fahrplan entnehmen.
Die Bestellung des Taxis muss spätestens 1 Stunde vor gewünschter Abfahrt unter der Telefonnumner 0621/1077077 erfolgen.
Der Fahrpreis beträgt für eine Fahrt
Worms - Osthofen 3,50 €
Worms – in die Gemeinden der alten VG Westhofen 5,00 €
Innerhalb der Gemeinden/ Stadt Osthofen der Verbandsgemeinde Wonnegau 3,50 €.
Die folgenden Fundsachen wurden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23, 67593 Westhofen abgegeben. Sie können vom Eigentümer während der Öffnungszeiten im Zimmer 11 abgeholt werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsamt -