2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau - Sachlicher Teilplan C - »Hochborn - Monzernheim - Dittelsheim-Heßloch - Ortsteil Dittelsheim«; Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (Teil C) im Bereich Windkraft.

Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Erweiterung des Windkraftparks Kloppberg in den Ortsgemeinden Hochborn, Monzernheim und Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Dittelsheim vor.

Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Bereich C) mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025

bei der

Verbandsgemeinde Wonnegau

Am Schneller 3
67574 Osthofen

während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen herunterzuladen, Auskünfte können auch unter

Herr Christian Scheuermann

Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Fachbereichsleiter

Am Schneller 3
67574 Osthofen

erteilt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:

Art der Information

Verfasser

Inhalt

Begründung mit Umweltbericht zur 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau

WSW & Partner GmbH

Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung unter Berücksichtigung der Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.

Avifaunistisches Fachgutachten Windpark Hochborn/Monzernheim

Enviro-Plan GmbH

Erfassung planungsrelevanter Brut- und Rastvögel sowie Vogelzug. Bewertung des Tötungs- und Störungsrisikos. Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung – Windpark Gundersheim Erweiterung

Enviro-Plan GmbH

Vorprüfung zur Verträglichkeit mit Vogelschutzgebiet VSG 6314-401. Keine erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V., Gensingen

Hinweis auf Teilflächen des Vogelschutzgebietes (VSG) 6210-401 „Nahetal“ in ca. 400 m Entfernung zum Planbereich. Potenzielle artenschutzrechtliche Relevanz wird angemerkt.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Mainz

Hinweis auf vorliegenden Fachbeitrag Artenschutz des Landesamtes für Umwelt (LfU). Es wurde eine Überlagerung mit Habitatpotenzial für Fledermauskolonien (Braunes Langohr) festgestellt.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Forstamt Bad Sobernheim

Hinweise zum Bestand der betroffenen Waldflächen (Alter, Art, Erholungsfunktion). Empfehlung zur Berücksichtigung forstwirtschaftlicher Belange sowie Maßnahmen zur Vorbeugung, Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

GDKE – Direktion Landesarchäologie, Mainz

Keine bislang bekannten archäologischen Fundstellen im Geltungsbereich. Hinweis auf mögliche Funde während der Bauphase.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz

Hinweise zu Altbergbau im Plangebiet. Empfehlung zur Erstellung eines Baugrundgutachtens im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens.

Osthofen, den 22.04.2025

In Vertretung
gez. Erbeldinger
Erster Beigeordneter