Bekanntmachung § 97 GemO

  1. Einsichtnahme in den Entwurf des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Wonnegau für die Jahre 2025 / 2026
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für die Jahre 2025 / 2026 der Abwasserbeseitigungseinrichtung wurde am 29.01.2025 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

  1. Er liegt ab Montag, den 03.02.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Zimmer 17, bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Unterlagen unter Wirtschaftsplan der Verbandsgemeinde Wonnegau zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Wonnegau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 03.02.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf des Wirtschaftsplanes für die Jahre 2025 / 2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über den Wirtschaftsplan 2025 / 2026 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Westhofen, den 29.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister