Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festlegung von Beitragssätzen für einmalige Beiträge der Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westhofen vom 13.12.2010

Der Verbandsgemeinderat Wonnegau hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (Gemo) i.V.m. § 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Wonnegau vom 12.12.2023, zuletzt geändert am 01.10.2024, in seiner Sitzung am 16.12.2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Aufhebung

Die „Satzung über die Festlegung von Beitragssätzen für einmalige Beiträge der Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westhofen vom 13.12.2010“ wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

(1)   Diese Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

(2)   Soweit Beitragsansprüche aufgrund der aufgehobenen Satzung angefallen sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Osthofen, den 17.12.2024
Verbandsgemeinde Wonnegau
Wagner, Bürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in der zur Zeit gültigen Fassung in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67574 Osthofen, den 17.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister