Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO
In seiner Sitzung am 16.12.2024 befasste sich der Rat der Verbandsgemeinde Wonnegau mit folgenden Themen:
- Frau Monika Stark aus Dittelsheim-Heßloch wurde zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten gewählt.
- Zur Behindertenbeauftragten wurde Frau Sieglinde Herbst aus Dittelsheim-Heßloch gewählt.
- Der Rat gab sich eine Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024 bis 2029.
- Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Stellenplans für die Jahre 2025 und 2026 war der Rat einverstanden. In der Verwaltung bleibt die Anzahl der Stellen in beiden Jahren unverändert. Es gibt lediglich Verschiebungen zwischen und innerhalb der Fachbereiche. Bei den Schulen sind kleine Stellenmehrungen erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Zu nennen ist beispielsweise die Betreuung der Grundschulkinder bis mindestens 16.00 Uhr und in den Ferien oder längere Arbeitszeiten in den Schulsekretariaten.
- In den Schulträgerausschuss wurden die Lehrer- und Elternvertreter sowie deren Stellvertretende für die verbandseigenen Schulen gewählt. Die Besetzung des Schulträgerausschusses steht im Rats- und Bürgerinformationssystem unter www.vg-wonnegau.de - Ratsinformationssystem - zur Einsichtnahme bereit.
- Für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen für das Jahr 2023 wurde der Entgeltsatz festgesetzt. Die Kostenbeteiligung für den Betriebszweig Osthofen beträgt 0,84 €/m² Verkehrsfläche und für den Betriebszweig Westhofen 0,54 €/m² Verkehrsfläche.
- Die Satzung über die Festlegung von Beitragssätzen für einmalige Beiträge der Abwasserbeseitigung vom 13.12.2010 wurde aufgehoben. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. In der Satzung waren die Einmalbeiträge für die Abwasserbeseitigung für die ehemalige Verbandsgemeinde Westhofen festgelegt. Seit 2024 sind die Betriebszweige Osthofen und Westhofen vereint. Es gibt nur noch einheitliche Beitragssätze, die in der Haushaltssatzung niedergeschrieben sind.
- Die Ratsmitglieder wurden über den Jahresabschluss 2023 im Bereich der Abwasserbeseitigung informiert. Für beide Betriebszweige, die Stadt Osthofen und die ehemalige Verbandsgemeinde Westhofen, haben die Prüfer der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Betriebszweig Osthofen schließt mit einem Jahresgewinn von 211.925,18 € ab, der Betriebszweig Westhofen mit einem Jahresgewinn von 452.715,28 €. Beide Jahresabschlüsse wurden festgestellt und Bürgermeister Wagner und den ihn vertretenden Beigeordneten die Entlastung für das Jahr 2023 erteilt.
- Mit dem Zwischenbericht zum 30.09.2024 wurde die Situation im Bereich der Abwasserbeseitigung zum Ende des dritten Quartals vorgestellt. Das Zahlenmaterial zeigte auf, dass im Erfolgs- sowie im Vermögensplan kein Nachtragswirtschaftsplan erforderlich wird.
- In Gundersheim wird eine neue Kindertagesstätte errichtet. Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe zur jetzigen Einrichtung. Ein neuer Anschluss an die öffentliche Kanalisation soll über den nördlich gelegenen Wirtschaftsweg erfolgen. Dort gibt es aktuell keinen öffentlichen Kanal. Der Verbandsgemeinderat ermächtigte Bürgermeister Wagner, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und unter Einhaltung der gültigen Vergaberegelungen, den Auftrag zu vergeben.
- Für das Startchancen-Programm wurde die Seebachschule in Osthofen ausgewählt. Mit diesem Programm stellen Bund und Länder über 10 Jahre von 2024 bis 2034 insgesamt 20 Milliarden Euro zur Verfügung. In Rheinland-Pfalz sind dies jährlich 100 Millionen Euro. Verteilt wird das Geld in Rheinland-Pfalz auf 200 Schulen. Im Fokus stehen dabei Schulen in herausfordernder Lage, die gekennzeichnet sind durch einen hohen Anteil an Schulkindern, die von Armut gefährdet sind und/oder einen Migrationshintergrund haben. In den kommenden Jahren stehen damit für die Seebachschule Gelder für verschiedene Verwendungszwecke zur Verfügung. Eine der Säulen ist eine Unterstützung für Investitionen, eine andere die Beschäftigung von multiprofessionellem Personal. Angedacht ist das Geld aus der zuletzt genannten Säule für den Ausbau der Schulsozialarbeit.
- Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wurde vom Bundesgesetzgeber ab dem Jahr 2026 ein stufenweise greifender Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter auf ganztätige Bildungs- und Betreuungsangebote im Sozialgesetzbuch verankert. Für die Grundschule Bechtheim sind dafür die räumlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben. Der Verbandsgemeinderat spricht sich grundsätzlich dafür aus, das ehemalige Feuerwehrhaus in Bechtheim von der Ortsgemeinde zu erwerben und dieses dann so umzugestalten, dass die Betreuung und die Einnahme des Mittagessens für die Grundschulkinder dort möglich sind.
- Die Mitglieder des Rates wurden über Entscheidungen sowie Auftragsvergaben des Haupt- und Finanzausschusses, des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für Abwasserangelegenheiten unterrichtet.
- Der Bürgerbus „Wonni“ befördert seine Fahrgäste grundsätzlich kostenfrei. Im Wagen ist eine Spendenbox aufgestellt, in die Nutzerinnen oder Nutzer des Busses freiwillig eine Spende einwerfen können. Im Jahr 2024 waren bis zum Tag der Sitzung 2.661,50 € in der Spendenbox. Der Betrag steht den Mitgliedern des „Wonni-Teams“ für ihre Zwecke zur Verfügung. Die Eheleute Monika und Klaus Graß möchten eine Sachspende in Höhe von 2.599,63 € für die Einrichtung einer Asylwohnung gewähren. Beide Spenden wurden angenommen, verbunden mit einem großen Dank an die Spenderinnen und Spender.
- Im nichtöffentlichen Teil ging es um Personal- und Vertragsangelegenheiten. Außerdem hatte der Rat im Rahmen der Herstellung des Regenrückhaltebeckens in der Carlo-Mierendorff-Straße in Osthofen über die Auftragsvergaben von Tiefbau-, Elektro- und Maschinentechnikarbeiten zu entscheiden.
67574 Osthofen, den 17.12.2024
Wagner
Bürgermeister