Bekanntmachung gemäß §97 GemO
- Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Westhofen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird am 09.05.2025 dem Ortsgemeinderat Westhofen zugeleitet.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt ab Montag, den 12.05.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 16 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er unter Nachtragshaushalt Westhofen zur Einsichtnahme bereit.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Westhofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Dienstag, den 12.05.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat Westhofen wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Westhofen, den 09.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister