Bekanntmachung gemäß § 97 GemO
- Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird am 13.05.2025 dem Ortsgemeinderat Hangen-Weisheim zugeleitet.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt ab Montag, den 19.05.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er unter Haushalt Hangen-Weisheim zur Einsichtnahme bereit.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 19.05.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat Hangen-Weisheim wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Westhofen, den 12.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister