Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen für die Stadt Osthofen
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Osthofen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Im Stadtgebiet der Stadt Osthofen werden die Sonntage am
22.03.2026
26.04.2026
31.05.2026
23.08.2026
20.09.2026
18.10.2026
als Marktsonntage festgesetzt.
§ 2
An den Marktsonntagen dürfen auf Antrag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet.
§ 3
An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Osthofen durchgeführt werden.
§ 4
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Osthofen, 09.03.2026
Verbandsgemeinde Wonnegau
Wagner
Bürgermeister