Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen für die Stadt Osthofen

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Osthofen folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Im Stadtgebiet der Stadt Osthofen werden die Sonntage am

22.03.2026
26.04.2026
31.05.2026
23.08.2026
20.09.2026
18.10.2026

als Marktsonntage festgesetzt.

§ 2

An den Marktsonntagen dürfen auf Antrag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet.

§ 3

An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Osthofen durchgeführt werden.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Osthofen, 09.03.2026
Verbandsgemeinde Wonnegau
Wagner
Bürgermeister