Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO
In seiner Sitzung am 12.06.2025 befasste sich der Ortsgemeinderat Gundheim mit folgenden Themen:
- Mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurden die zum Jahresende 2024 in einer Hebesatzsatzung festgesetzten Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B nunmehr auch in die Haushaltssatzung aufgenommen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 677 %, der für die Grundsteuer B 571 %.
- Auch die Hebesätze für die wiederkehrenden Beiträge Weinbergsschutz und Wirtschaftswege für das Jahr 2025 wurden festgesetzt. Der Hebesatz für den Weinbergsschutz beträgt 15 € je Hektar, der für die Wirtschaftswege 0,09 € je Ar.
67574 Osthofen, den 20.06.2025
Wagner
Bürgermeister