Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO
In seiner Sitzung am 10.06.2025 befasste sich der Ortsgemeinderat Hangen-Weisheim mit folgenden Themen:
- Mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A in die Haushaltssatzung übernommen. Der Ortsgemeinderat hatte zum Jahresende 2024 zunächst eine Hebesatzsatzung verabschiedet. Mit diesem Nachtrag wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 559 % festgesetzt. Alle anderen Regelungen bleiben unverändert.
- Die Forstverwaltung Rheinhessen-Land hat für den kleinen Gemeindewald in der Gemarkung von Hangen-Weisheim einen Haushalt aufgestellt. Danach sind im Jahr 2025 Kosten von 1.396 € zu erwarten. Der Rat nahm den Forstwirtschaftsplan zur Kenntnis und stimmte ihm zu.
- Der Hebesatz für den wiederkehrenden Beitrag Weinbergsschutz wurde auf 16 € je Hektar festgesetzt. Ein Beitrag für die Unterhaltung der Wirtschaftswege wird im Jahr 2025 nicht erhoben.
- Sehr eingehend und ausführlich sprachen die Ratsmitglieder über die Arbeiten an der Bushaltestelle. Diese sind zum großen Teil abgeschlossen. Es fehlen jedoch noch ein paar Kleinigkeiten, die in nächster Zeit erledigt werden, so dass noch in diesem Jahr die offizielle Einweihung des Platzes erfolgen soll.
- Die Richtlinien für die Bemessung der Entgelte und die Benutzung von Räumen und Einrichtungen des Dorfgemeinschaftshauses wurden überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde auch die Miete für die Räumlichkeiten neu festgesetzt. Die Richtlinien werden demnächst im Amtsblatt bekannt gegeben.
- Im nichtöffentlichen Teil ging es um die Veräußerung und den Erwerb von Immobilien. Ferner wurde über die Erteilung des Einvernehmens zu einem Bauantrag diskutiert.
67574 Osthofen, den 20.06.2025
Wagner
Bürgermeister