Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO
In seiner Sitzung am 12.06.2025 hat sich der Ortsgemeinderat Hochborn mit folgenden Themen befasst:
- Mit der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde der zunächst in einer Hebesatzsatzung festgesetzte Hebesatz für die Grundsteuer A nunmehr auch in der Haushaltssatzung bestätigt. Der Hebesatz beträgt 488 %.
- Die Hauptsatzung erfährt eine Änderung. Neu aufgenommen wird eine Regelung bezüglich einer Aufwandsentschädigung für den Schriftführer von Sitzungen. Aus redaktioneller Sicht wurde die Passage mit dem Erfrischungsgeld an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer herausgenommen. Dies ist abschließend in der Bundeswahlordnung geregelt.
- Ortsbürgermeisterin Balz informierte über eine Sitzung des Jugendausschusses. Darin wurde darüber gesprochen, im Dorf eine Jugenddisco zu veranstalten und die Stromkästen im Ortsbereich zu gestalten.
- Anlässlich der Veranstaltung „Beginn der Sommerzeit“ haben diverse Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Betrag von 365 € gespendet. Das Geld wird zur Anschaffung einer Hecke für den Bolzplatz verwendet.
- Im nichtöffentlichen Teil ging es um den Abschluss eines Vertrages im Zusammenhang mit Windkraftanlagen sowie über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.
67574 Osthofen, den 20.06.2025
Wagner
Bürgermeister