Behindertenbeauftragter

Der Behindertenbeauftragte der Verbandsgemeinde Wonnegau und ihrer Ortsgemeinden ist Herr Walter Hangen.

Aufgaben des Behindertenbeauftragten

Der Behindertenbeauftragte hat die Aufgabe, die Interessen behinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkelt bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu vertreten. Er soll bei Angelegenheiten, die die Belange der Behinderten und mobilitätseingeschränkten Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Wonnegau berühren, gehört werden, sowie den Verbandsgemeinderat, die Verwaltung und andere Gremien beraten und in der Aufgabenerfüllung unterstützen. Auch die Ortsgemeinden können auf deren Wunsch beraten werden.

Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Integration und Teilhabe Behinderter in allen Lebensbereichen (Bildung, Kindertagesstätten und Schulen, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen).
  • Barrierefreie Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude, Anlagen und Verkehrsräume sowie des öffentlichen Verkehrs.
  • Technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der lnformationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche

Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Behindertenbeauftragten: