Höhere Mahngebühren aufgrund der Änderung der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz
Zum 01.05.2025 wurde die Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz neu gefasst. Ab diesem Zeitpunkt fallen damit deutlich höhere Mahngebühren für verspätete Zahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen an.
Die Mahngebühren wurden wie folgt neu festgesetzt:
|
|
anzumahnender Gesamtbetrag |
Mahngebühren |
|
|
bis einschließlich |
100,00 € |
8,00 € |
|
|
bis einschließlich |
500,00 € |
17,00 € |
|
|
bis einschließlich |
1.000,00 € |
25,00 € |
|
|
bis einschließlich |
5.000,00 € |
84,50 € |
|
|
bis einschließlich |
10.000,00 € |
127,00 € |
|
|
mehr als |
10.000,00 € |
169,00 € |
|
Die Verbandsgemeindekasse ist zur Erhebung der Mahngebühren gesetzlich verpflichtet.
Zur Vermeidung von Mahnkosten empfiehlt die Verbandsgemeindekasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, hierdurch wird Ihnen die Zahlung von Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben wesentlich erleichtert.
Verbandsgemeinde Wonnegau
- Verbandsgemeindekasse –