Abgaben

Ausbau- und Erschließungsbeiträge

Ausbaubeiträge
Ausbaubeiträge werden für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau gibt es zwei Arten der Erhebung:
 
  1. Einmalige Ausbaubeiträge
    Hier zahlen die Anlieger die Beiträge ihrer Straße.
  2. Wiederkehrende Beiträge:
    Bei den Wiederkehrenden Beiträgen wird die gesamte Ortslage zum Abrechnungsbereich. Jeder Grundstückseigentümer in der betreffenden Ortsgemeinde beteiligt sich an der Straßenbaumaßnahme im gesamten Ort. Dieses Verfahren wird in allen Ortsgemeinden angewandt.
 
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben. Die Kosten eines solchen Neubaus werden auf die Anliegergrundstücke der betreffenden Straße umgelegt.
 
Grundlage für die Beitragspflicht ist die gewichtete Grundstücksfläche; diese berechnet sich nach der Formel:
 
Grundstücksfläche x Faktor für die Anzahl möglicher Vollgeschosse.
 
Ansprechperson  

Wiener, Achim
Telefon: 06242/5004-303
Telefax: 06242/5004-399
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