Abgaben
Friedhofsgebühren
Für eine Bestattung fallen unter anderem auch Friedhofsgebühren an. Diese sind je nach der Ortsgemeinde, auf deren Friedhof die Bestattung erfolgt, sehr verschieden. Jede Ortsgemeinde hat eine eigene Friedhofsgebührensatzung.
Die Gebühren berechnen sich nach der Art des gewählten Grabes. Es könnte sich um eine Kindergrabstätte, eine Reihengrabstätte, eine Wahlgrabstätte oder einen Urnengrabstätte handeln. Zusäztlich fallen (außer den Nutzungsgebühren für die Grabstätte selbst) die Gebühren für die Grabherstellung, die Nutzung der gemeindeeigenen Friedhofshalle, usw. an.
Da jede Ortsgemeinde eigene Friedhofsgebühren kalkuliert und in einer entsprechenden Satzung veröffentlicht, sei an dieser Stelle auf die jeweilige Gebührensatzung der Ortsgemeinden hingewiesen. Die endgültige Gebührenfestsetzung erfolgt per Bescheid.
Die Gebühren berechnen sich nach der Art des gewählten Grabes. Es könnte sich um eine Kindergrabstätte, eine Reihengrabstätte, eine Wahlgrabstätte oder einen Urnengrabstätte handeln. Zusäztlich fallen (außer den Nutzungsgebühren für die Grabstätte selbst) die Gebühren für die Grabherstellung, die Nutzung der gemeindeeigenen Friedhofshalle, usw. an.
Da jede Ortsgemeinde eigene Friedhofsgebühren kalkuliert und in einer entsprechenden Satzung veröffentlicht, sei an dieser Stelle auf die jeweilige Gebührensatzung der Ortsgemeinden hingewiesen. Die endgültige Gebührenfestsetzung erfolgt per Bescheid.
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Bork, Ilka Telefon: 06242/5004-305 Telefax: 06242/5004-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |