Abgaben

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird erhoben für das Vorhalten so genannter Spiel-, Geschicklichkeites-, Schau-, Scherz- oder ähnlicher Geräte.
 
Vergnügungssteuerpflichtig ist die aufstellende Firma. Die Aufstellung ist der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau sofort schriftlich anzuzeigen. Die jeweiligen Beiträge sind der Vergnügungssteuersatzung zu entnehmen: Vergnügungssteuersatzung

Ansprechperson  

Glaser, Beate
Telefon: 06244/5908-212
Telefax: 06244/5908-299
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Hamscher, Yara
Telefon: 06244/5908-211
Telefax: 06244/5908-299
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Fragomeli, Gina
Telefon: 06244/5908-222
Telefax: 06244/5908-299
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