Abgaben

Weinfonds und Weinabsatzförderung

Diese Abgabe stellt für die Verbandsgemeinde Wonnegau nur einen durchlaufenden Posten dar. Die erhobenen Beiträge werden an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abgeführt. Erhoben werden diese auf der Grundlage des Weingesetztes (WeinG) und des Absatzförderungsgesetzes (AbsFördG).
 
 
Nähere Auskünfte erhalten Sie hier: Landwirtschaftskammer RLP

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.