Dokumente

Ausweise

Personalausweis

Der neue Personalausweis ab 01.11.2010 [Quelle: Bundesministerium des Innern]Der Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bis zum 16. Lebensjahr wird der Personalausweise ohne eID-Funktion ausgestellt. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Lichtbild (biometrisch, nur Frontalaufnahme, keine Halbprofile, nicht älter als 2 Jahre)

  • Ihren alten Personalausweis, oder Geburtsurkunde,

  • bei Kindern alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsbereichtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 37,00 € (für Personen ab 24 Jahre) bzw. 22,80 € (für Personen unter 24 Jahre) und 10 € für einen vorläufigen Personalausweis

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monate ausgestellt.

Quelle und weitere Informationen: Externer Link folgt www.personalausweisportal.de/steckbrief

Reisepass

Um einen Reisepass zu beantragen benötigen Sie

  • ein Lichtbild (biometrisch, nur Frontalaufnahme, keine Halbprofile, nicht älter als 2 Jahre)
  • Ihren alten Reisepass. Falls nicht vorhanden, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Geburtsurkunde mit
  • 70,00 € Verwaltungsgebühr falls Sie älter als 24 Jahre sind, sonst 37,50 €

Ein Reisepass ist wie ein Personalausweis 10 Jahre gültig (bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre), eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Die Ausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und sind nach ca. 3 Wochen fertiggestellt. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten.

Ab dem 26.10.2004 wird zur visafreien Einreise in die USA nur noch ein maschinenlesbarer Reisepass akzeptiert. Wer mit einem vorläufigen Reisepass einreisen will, benötigt ein Visum.

Als weitere Ergänzung zum normalen Reisepass gibt es noch den 48-Seiten-Pass, der für Personen bis 24 Jahre 59,50 € und für Personen ab 24 Jahren 92,00 € kostet. Als Expresspass kostet er 124,00 €.

Für dringende Fälle gibt es auch den Expresspass, dieser liegt innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden nach der Bestellung im Passamt zur Abholung bereit. Die Beantragung muss jedoch vor 12:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau erfolgen. Die Kosten für den Expresspass betragen für Personen bis zum 24. Lebensjahr 69,50 € und ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €.

Kinderreisepässe

Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024  nicht mehr ausgestellt.

Vorläufige Ausweise

Oft kommt es vor, dass man das Ablaufdatum des Reisepasses oder Personalausweises erst dann bemerkt, wenn man diesen dringend benötigt, etwa kurz vor einer Urlaubsreise.
 
In diesem Fall können wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausstellen. Dieses Dokument können wir Ihnen sofort ausstellen, sofern Sie die benötigten Unterlagen dabei haben. Da ein vorläufiger Ausweis immer zusammen mit dem endgültigen Ausweis beantragt wird, benötigen Sie die Unterlagen wie oben aufgeführt und zusätzlich:
 

  • 10,00 € Verwaltungsgebühr für einen vorläufigen Personalausweis

  • 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass

Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig, ein vorläufiger Reisepass ein Jahr.

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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