Dokumente

Fischereischein

Um angeln zu dürfen, benötigen Sie einen sogenannten Fischereischein. Diesen können Sie bei uns bekommen, wenn Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung vorlegen:
 
Ab dem 16. Lebensjahr benötigen Sie ein Prüfungszeugnis der Fischereibehörde. Einen Prüfungstermin erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms (06731/408-0). Vor dem 16. Lebensjahr können Sie noch einen Jugendfischereischein erhalten (ein Schein wird ab dem 7. Lebensjahr ausgestellt).
 
Sowohl beim Jugendfischereischein als auch beim Fischereischein benötigen Sie ein Lichtbild.
 
Für die Ausstellung eines Scheines fallen folgende Gebühren an:

Art des Scheines Gebühr
Jugendfischereischein 5,60 €
Jahres-Fischereischein 12,00 €
5-Jahres-Fischereischein 41,00 €

Ansprechpartner Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechpartner Dienststelle Osthofen

Best, Albert
Telefon: 06242/5004-524
Telefax: 06242/5004-599
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