Dokumente
Fischereischein
Um angeln zu dürfen, benötigen Sie einen sogenannten Fischereischein. Diesen können Sie bei uns bekommen, wenn Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung vorlegen:
Ab dem 16. Lebensjahr benötigen Sie ein Prüfungszeugnis der Fischereibehörde. Einen Prüfungstermin erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms (06731/408-0). Vor dem 16. Lebensjahr können Sie noch einen Jugendfischereischein erhalten (ein Schein wird ab dem 7. Lebensjahr ausgestellt).
Sowohl beim Jugendfischereischein als auch beim Fischereischein benötigen Sie ein Lichtbild.
Für die Ausstellung eines Scheines fallen folgende Gebühren an:
Ab dem 16. Lebensjahr benötigen Sie ein Prüfungszeugnis der Fischereibehörde. Einen Prüfungstermin erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms (06731/408-0). Vor dem 16. Lebensjahr können Sie noch einen Jugendfischereischein erhalten (ein Schein wird ab dem 7. Lebensjahr ausgestellt).
Sowohl beim Jugendfischereischein als auch beim Fischereischein benötigen Sie ein Lichtbild.
Für die Ausstellung eines Scheines fallen folgende Gebühren an:
Art des Scheines | Gebühr |
Jugendfischereischein | 5,60 € |
Jahres-Fischereischein | 12,00 € |
5-Jahres-Fischereischein | 41,00 € |
Ansprechpartner Dienststelle Westhofen | |
Mayer, Heike Telefon: 06244/5908-511 Telefax: 06244/5908-598 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Babel, Anita Telefon: 06244/5908-512 Telefax: 06244/5908-598 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Ansprechpartner Dienststelle Osthofen |
|
Best, Albert Telefon: 06242/5004-524 Telefax: 06242/5004-599 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |