Dokumente
Führungszeugnis
Es gibt zwei verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Zum einen für private Zwecke (Belegart N) und zum anderen für behördliche Zwecke (Belegart O). Bei den privaten Führungszeugnissen erfolgt die Zustellung direkt an den Antragsteller und bei den behördlichen direkt an die anfordernde Behörde. Hier benötigen wir die genaue Anschrift und den Verwendungszweck.
Sofern Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen muss eine Bescheinigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden.
Die Erstellung des Führungszeugnisses nimmt etwa ein bis zwei Wochen in Anspruch, weil es vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt wird. Bei der Beantragung des Führungszeugnisses fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.
Online beantragen über das Bundesamt der Justiz
Ansprechperson Dienststelle Westhofen | |
Mayer, Heike Telefon: 06244/5908-511 Telefax: 06244/5908-598 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Babel, Anita Telefon: 06244/5908-512 Telefax: 06244/5908-598 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Ansprechperson Dienststelle Osthofen | |
Anders, Elke Telefon: 06242/5004-521 Telefax: 06242/5004-599 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Kehl, Dagmar Telefon: 06242/5004-522 Telefax: 06242/5004-599 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |