Dokumente

Führungszeugnis

Es gibt zwei verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Zum einen für private Zwecke (Belegart N) und zum anderen für behördliche Zwecke (Belegart O). Bei den privaten Führungszeugnissen erfolgt die Zustellung direkt an den Antragsteller und bei den behördlichen direkt an die anfordernde Behörde. Hier benötigen wir die genaue Anschrift und den Verwendungszweck.
Sofern Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen muss eine Bescheinigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden.

Die Erstellung des Führungszeugnisses nimmt etwa ein bis zwei Wochen in Anspruch, weil es vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt wird. Bei der Beantragung des Führungszeugnisses fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.

 

Externer Link folgt Online beantragen über das Bundesamt der Justiz

 

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
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