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Schwerbehindertenausweis und Parkerleichterungen
Diesen Ausweis bzw. den Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten benötigen Sie, falls Sie die Rente für Schwerbehinderte beantragen möchten oder eine der weiteren Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, wie z.B.:
- Steuervergünstigung bei der Lohnsteuer
- Steuervergünstigung bei der KfZ-Steuer (Gehbehinderte)
- Rundfunkgebührenbefreiung (bei mind. 80% Schwerbehinderung und dem Merkzeichen "RF" im Ausweis)
- Eintrittsvergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen
- Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Darüber hinaus können schwer Gehbehinderte auch eine Parkerleichterung erhalten, d.h. Sie dürfen die besonders ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze nutzen. Hierfür können Sie bei uns einen solchen Parkausweis beantragen. Diesen Parkausweis erhalten Sie, wenn Sie das Merkzeichen "aG" oder "Bl" in Ihrem Schwerbehindertenausweis vorfinden.
Ansprechperson - Dienststelle Westhofen |
Mayer, Heike Telefon: 06244/5908-511 Telefax: 06244/5908-598 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Ansprechperson - Dienststelle Osthofen |
Best, Albert Telefon: 06242/5004-524 Telefax: 06242/5004-599 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |