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Schwerbehindertenausweis und Parkerleichterungen

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie vom Amt für soziale Angelegenheiten in Mainz (vormals Versorgungsamt). Anträge für einen solchen Ausweis erhalten Sie bei uns.
 
Diesen Ausweis bzw. den Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten benötigen Sie, falls Sie die Rente für Schwerbehinderte beantragen möchten oder eine der weiteren Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, wie z.B.:
  • Steuervergünstigung bei der Lohnsteuer
  • Steuervergünstigung bei der KfZ-Steuer (Gehbehinderte)
  • Rundfunkgebührenbefreiung (bei mind. 80% Schwerbehinderung und dem Merkzeichen "RF" im Ausweis)
  • Eintrittsvergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen
  • Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Darüber hinaus können schwer Gehbehinderte auch eine Parkerleichterung erhalten, d.h. Sie dürfen die besonders ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze nutzen. Hierfür können Sie bei uns einen solchen Parkausweis beantragen. Diesen Parkausweis erhalten Sie, wenn Sie das Merkzeichen "aG" oder "Bl" in Ihrem Schwerbehindertenausweis vorfinden.

Ansprechperson - Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson - Dienststelle Osthofen

Best, Albert
Telefon: 06242/5004-524
Telefax: 06242/5004-599
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