Einwohnermeldeamt

Auskunftssperre

Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünft Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen können.
 
Einen solchen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie formlos bei unserem Meldeamt stellen.
 
Bei der Antragstellung müssen Sie die Hintergründe glaubhaft machen, die Sie veranlassen, eine solche Sperre eintragen zu lassen. Sie müssen auch Personen nennen, von denen potentiell eine Gefahr für Sie und/oder Ihre Familienangehörigen ausgeht. Schriftliche Nachweise sind hier von Vorteil.

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
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