Einwohnermeldeamt

Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes

Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung
Zuweilen verlangen andere Behörden von Ihnen eine Meldebescheinigung (z.B. die Zulassungsstelle wenn Sie ein Fahrzeug anmelden möchten und Ihr Ausweis ist abgelaufen). Ausländische Mitbürger benötigen eine Meldebescheinigung, wenn sie das Aufenthaltsrecht verlängern wollen.
 
Die Meldebescheinigung bekommen Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 6,50 € (gebührenfrei, falls Behörden diese Verlangen).
 
Haushaltsbescheinigung
Diese Bescheinigungen werden in der Regel für Kindergeld- oder Erziehungsgeldanträge benötigt. Sie erhalten von der fordernden Stelle einen Vordruck, der von uns kostenfrei ausgefüllt wird.
 
 

 
Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
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