Gaststättenrecht
benötigte Unterlagen | zu erhalten bei |
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gültiger Personalausweis | Einwohnermeldeamt |
polizeiliches Führungszeugnis | Einwohnermeldeamt |
Gewerbezentralregisterauskunft | Einwohnermeldeamt |
Mietvertrag, Pachtvertrag | |
Gesundheitszeugnis | Gesundheitsamt |
Bescheinigung der IHK* | IHK Mainz |
Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen. Anschließend erfolgt die Begutachtung der Räumlichkeiten. Die Konzession kostet mindestens 250,00 €, sofern es sich um eine Schankwirtschaft handelt. Der genaue Betrag errechnet sich aus der Größe Ihrer Gaststätte und dem jeweiligen Gebührensatz.
Sie erhalten zu der Schankerlaubnis Merkblätter, die eine Reihe von Aufgaben beinhalten. Die Einhaltung dieser Auflagen wird stichprobenartig von der Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung kontrolliert. Für die Erteilung einer Schankerlaubnis fallen, abhängig vom Zeitraum, Gebühren an.
In der Straußwirtschaft selbst dürfen nur selbsterzeugte Weine und alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden. Ebenfalls gestattet sind einfach Speisen wie z.B. Würstchen oder belegte Brote. Für die Erlaubnis zum Betrieb einer Straußwirtschaft sind ebenfalls Gebühren zu entrichten.
Ansprechperson Dienststelle Westhofen | |
Mayer, Heike 06244/5908-511 06244/5908-598 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen |
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Best, Albert 06242/5004-524 06242/5004-599 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |