Rente

Kindererziehungszeiten

Die Kindererziehungszeiten sind das Thema innerhalb der Rentenversicherung, über das es immer wieder Gerüchte und Unwahrheiten gibt. Wir möchten deshalb hier kurz einige Erläuterungen zu diesem Thema geben.
 
Egal welche Rente Sie beantragen:
um Sie zu bekommen, benötigen Sie eine Mindestzahl von Versicherungsjahren in der Rentenversicherung. Für die Regelaltersrente ab 65 benötigen Sie mindestens 5 Jahre Beitragszeiten. Dies erreichen Sie in erster Linie durch versicherungspflichtige Berufstätigkeit und/oder durch Pflegetätigkeit und/oder durch die Kindererziehungszeiten.

Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden dem erziehenden Elternteil seit 01.01.2019 zweieinhalb Jahre (30 Monate) in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Bei Geburten ab 1992 beträgt diese Zeit drei Jahre (36 Monate) pro Kind.

Haben Sie also z.B. zwei Kinder, welche vor 1992 geboren wurden, waren jedoch nie versicherungspflichtig beschäftigt, kann aufgrund der Kindererziehungszeiten ein Rentenanspruch bestehen.


Ansprechperson Dienststelle Westhofen 

Leidemer, Monika
Telefon: 06244/5908-515
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Finck, Andrea
Telefon: 06242/5004-523
Telefax: 06242/5004-599
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