Schiedsamt

Sehr oft werden Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beleidigungen direkt vor Gericht getragen. In vielen Fällen können diese Streitigkeiten jedoch vom sogenannten Schiedsmann geklärt werden.
Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Westhofen ist Herr Peter Meusel.

Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Osthofen ist Frau Becker-Blümel.

Um einen Schiedstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson der Verwaltung. Die Sühneverhandlung findet dann zu diesem Termin statt; Sie und Ihr Gegner erhalten eine Ladung.


Sollte es nicht gelingen, bei dieser Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis oder einen Vergleich zu erzielen, so können Sie sich mit der Niederschrift der Verhandlung an das Amtsgericht wenden, um den Streit vom Gericht klären zu lassen.
 
Aus der Schiedsmannordnung lässt sich entnehmen, bei welchen Vergehen ein Sühneversuch über den Schiedsmann gestartet werden kann. Dies wären:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche

Ein Antrag auf Durchführung des Sühneversuchs ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift der Schiedsperson zu stellen. Der Antrag soll Namen, Beruf, Geburtsdatum und Anschrift der Parteien und eine Erklärung zum Gegenstand der Verhandlung enthalten.

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
 

Herr Peter Meusel

Telefon: 06244/907764

Frau Becker-Blümel

Telefon: 06242/5357

oder

Dorn, Karina
Telefon: 06242/5004-103
Telefax: 06242/5004-199
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