Standesamt

Bestattungsgenehmigung

Nach dem Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz muss jede Leiche bestattet werden. Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden. In jedem Fall bedarf sie der Genehmigung durch die Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

Liegt der Sterbeort und der Bestattungsort innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde Wonnegau, wird gleichzeitig mit der Beurkundung des Sterbefalls die nötige Bestattungsgenehmigung ausgestellt .

In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.

Vorzulegende Unterlagen:

  • amtliche Todesbescheinigung (nicht-vertraulicher Teil), ausgestellt durch den Arzt, der den Tod der verstorbenen Person festgestellt hat
  • Sterbefallbescheinigung des Standesamtes, das den Tod der verstorbenen Person beurkundet hat
  • Personalausweis des Antragstellers

Sofern Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen muss zusätzlich auch die Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.

Hinweis:
Liegt der Bestattungsort außerhalb von Rheinland-Pfalz, richtet sich die Bestattungsgenehmigung nach dem dort geltenden Recht.


Ansprechpartner Dienststelle Westhofen 

Leidemer, Monika
Telefon: 06244/5908-515
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechpartner Dienststelle Osthofen

Finck, Andrea
Telefon: 06242/5004-523
Telefax: 06242/5004-599
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