Standesamt

Namensänderung

Bei einer Namensänderung gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Grundlagen:

1. Namensänderungen auf Grund familienrechtlicher Vorschriften:

  • Änderung des Namens infolge Eheschließung
  • Nachträgliche Wahl des Ehenamens
  • Wiederannahme eines Namens nach Eheauflösung
  • Namensänderung im Zuge einer Annahme als Kind (Adoption)
  • Namenserteilung eines Kindes nach Wiederheirat des Sorgeberechtigten (Einbenennung)

2. Behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz:

Vor- und Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, dies jedoch nur dann, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt, dies wird im Einzelfall geprüft. Die Motive sind sehr unterschiedlich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird deshalb empfohlen.

In beiden Fällen ist die Namensänderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden und es sind entsprechende Urkunden vorzulegen. Wegen der Vielzahl der Möglichkeiten ist eine allgemeine Auskunft über die notwendigen Unterlagen nicht möglich.

Bitte wenden Sie sich hierzu an folgende Ansprechpartner der VG Wonnegau:

Ansprechpartner Dienststelle Westhofen (für standesamtliche Namensänderungen)

Leidemer, Monika
Telefon: 06244/5908-515
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechpartner Dienststelle Osthofen (für standesamtliche und öffentlich-rechtliche Namensänderungen)

Finck, Andrea
Telefon: 06242/5004-523
Telefax: 06242/5004-599
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