Standesamt

Sterbefall

Ein Sterbefall wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Das Bestattungsunternehmen wird sich in aller Regel um alles Notwendige kümmern. Auch darum, dass der Sterbefall innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Werktagen angezeigt wird.

Damit beurkundet werden kann, müssen einige Unterlagen vorgelegt werden.

Dazu gehören auf jeden Fall:

  1. der Ausweis des Verstorbenen
  2. wenn der Verstorbene verheiratet war, die Eheurkunde
  3. wenn der Verstorbene geschieden war, die Eheurkunde und das Scheidungsurteil
  4. wenn der Verstorbene verwitwet war, die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
  5. wenn der Verstorbene nie verheiratet war, die Geburtsurkunde
  6. die Todesbescheinigung, die der Arzt oder das Krankenhaus ausgestellt hat

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Wenn der Sterbefall beurkundet ist, erhalten Sie drei kostenlose Sterbeurkunden:

  • eine für die Sozialversicherung
  • eine für die Rentenversicherung
  • eine für den Pfarrer

Die für die Beisetzung erforderliche Bestattungsgenehmigung kann ebenfalls direkt bei der Verwaltung beantragt werden. Die Grabstätte wird nach Rücksprache mit der jeweiligen Ortsgemeindeverwaltung festgelegt.

Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um ganz allgemeine Informationen handelt. Was in Ihrer Situation dem Standesamt vorgelegt werden muss und ob ggf. noch weitere Dinge zu beachten sind, klären Sie bitte direkt mit dem Standesamt oder auch dem Bestattungsunternehmen.

Ansprechpartner Dienststelle Westhofen

Leidemer, Monika
Telefon: 06244/5908-515
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechpartner Dienststelle Osthofen

Finck, Andrea
Telefon: 06242/5004-523
Telefax: 06242/5004-599
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