Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde Wonnegau vom 22.09.2025

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO), des § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) und des § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz (LGebG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Verbandsgemeinde Gebühren und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art - Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage 1) - in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten - Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) - besondere Gebührenfestlegungen ergeben.

§ 2

Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangelegenheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes sowie der zu dessen Durchführung ergangenen Regelungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

§ 3

Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Verbandsgemeinde Wonnegau gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsgebührensatzung vor.

§ 4

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

67574 Osthofen, den 26.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

Anlagen

Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage 1)

Besonderes Gebührenverzeichnis (Anlage 2)