Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
- gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
BMI, IT4