Hundehaltung anmelden
Antrag Anmeldung Hundehaltung
Unter dem nachfolgenden Link können Sie Ihren Hund direkt anmelden:
Civento Anwendung zur Hundeanmeldung
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Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Hebesätze für die Hundesteueranmeldung
Folgende Hebesätze gelten für die Hundehaltung:
Stufung | Bechtheim | Bermersheim | Dittelsheim-Heßloch | Frettenheim | Gundersheim | Gundheim | Hangen-Weisheim | Hochborn | Monzernheim | Westhofen | Osthofen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erster Hund | 60,00 € |
60,00 € |
42,00 € |
60,00 € |
60,00 € |
36,00 € | 36,00 € | 42,00 € | 54,00 € | 48,00 € | 40,00 € |
Zweiter Hund |
78,00 € |
78,00 € | 72,00 € | 96,00 € | 78,00 € |
60,00 € |
60,00 € |
48,00 € | 78,00 € | 108,00 € | 90,00 € |
Jeder weitere Hund | 102,00 € |
102,00 € |
84,00 € | 144,00 € |
102,00 € |
102,00 € |
84,00 € | 54,00 € |
102,00 € |
108,00 € |
120,00 € |
Gefährliche Hunde |
600,00 € |
600,00 € |
615,00 € |
600,00 € |
600,00 € |
660,00 € |
660,00 € |
600,00 € |
615,00 € |
618,00 € |
600,00 € |
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung