Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Ansprechpunkt

Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Kosten

Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Bauantrag

Bevor Sie mit dem Bau Ihres Projektes beginnen, müssen Sie zwingend einen Bauantrag stellen. Diesen Bauantrag reichen Sie dann mit allen Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson.

Den Bauantrag können Sie direkt auf der Homepage des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz herunterladen. Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen dem Antrag hinzugefügt werden müssen:

  • ein Lageplan (Lagepläne erhalten Sie beim Katasteramt) in dreifacher Ausfertigung, davon
    • 1 beglaubigtes Exemplar
    • 2 unbeglaubigte Exemplare
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung Gebäude (Vordruck)
  • Baubeschreibung der Feuerungsanlagen (Vordruck)
  • Entwässerungsplan, etc.

Den Großteil der Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Architekten. Dieser wird in der Regel auch den Bauantrag mit Plan für Sie bei uns einreichen.

Genehmigungsfreie Vorhaben

Um ein genehmigungsfreies Vorhaben § 67 LBauO handelt es sich, wenn für das Gebiet, in dem Sie Ihr Vorhaben errichten wollen, ein Bebauungsplan besteht und Sie sich exakt an dessen Vorgaben halten.
In diesem Fall entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau direkt über Ihren Antrag und Sie erhalten Ihre Freistellungserklärung innerhalb von vier Wochen.
Weichen Sie in Ihrer Planung vom Bebauungsplan ab, so müssen die Ortsgemeinde, in der Sie bauen möchten und die Verbandsgemeindeverwaltung dem Antrag zustimmen. Entschieden wird über den Antrag von der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Dieses Verfahren nimmt in der Regel mehr als vier Wochen in Anspruch.
Ebenso läuft das Verfahren ab, wenn kein Bebauungsplan besteht.