2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau - Sachlicher Teilplan B - »Gundersheim«; Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (Teil B) im Bereich Windkraft.

Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Erweiterung des Windkraftparks Gundersheim - Bermersheim in der Ortsgemeinde Gundersheim vor.

Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Bereich B) mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025

bei

Verbandsgemeinde Wonnegau

Am Schneller 3
67574 Osthofen

während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen herunterzuladen, Auskünfte können auch unter

Herr Christian Scheuermann

Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Fachbereichsleiter

Am Schneller 3
67574 Osthofen

erteilt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:

Art der Information

Verfasser

Inhalt

Begründung mit Umweltbericht zur 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau

WSW & Partner GmbH

Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung unter Berücksichtigung der Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.

Avifaunistisches Fachgutachten Windpark Gundersheim

Enviro-Plan GmbH

Erfassung windkraftsensibler Brutvögel, Rast- und Zugvögel. Konflikte v.a. mit Rotmilan, Feldlerche, Wachtel. Maßnahmenplanung zur Minimierung negativer Effekte.

Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung – Windpark Gundersheim Erweiterung

Enviro-Plan GmbH

Vorprüfung zur Verträglichkeit mit Vogelschutzgebiet VSG 6314-401. Keine erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Hinweis auf hohe Bodenfruchtbarkeit und Bedeutung des Bodens für den Bodenschutz. Nitratrückhaltevermögen sehr hoch, keine Altlasten bekannt.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz

Hinweis auf geringe Grundwasserneubildung, keine Oberflächengewässer oder Schutzgebiete. Prüfung auf Starkregenpotenzial empfohlen.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

GDKE – Direktion Landesarchäologie Mainz

Keine bekannten Kultur- oder Bodendenkmäler im Plangebiet. Hinweise auf mögliche Funde im Zuge der Bautätigkeit.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Bundeswehr – BAIUDBw

Prüfung auf militärische Belange abgeschlossen. Keine Einwände aus Sicht der Bundeswehr.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH

Hinweis auf Querung bzw. Nähe von unterirdischen Rohrleitungen. Ausgleichsmaßnahmen dürfen Schutzstreifen nicht beeinträchtigen.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz

Hinweis auf Bedeutung des Gebietes für Offenlandarten. Forderung nach Berücksichtigung von Wiesen- und Rohrweihen.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

Verweis auf artenschutzrechtliche Relevanz – potenzielles Vorkommen windkraftsensibler Arten. Forderung nach Aktualisierung des Fachbeitrags Artenschutz.

Osthofen, den 22.04.2025
In Vertretung
gez. Erbeldinger
Erster Beigeordneter