Achtung im Kreisverkehr - Hinweis an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer

In der Verbandsgemeinde Wonnegau befinden sich in mehreren Ortsgemeinden Kreisverkehre. Diese bieten Vorteile wie einen höheren Verkehrsfluss, weniger Staus, eine höhere Verkehrssicherheit durch geringere Geschwindigkeiten und weniger gefährliche Unfälle.

Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oft auch geübte Autofahrer. Vor allem die Vorfahrtregelung ist nicht allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern bewusst.

Da auch viele Kinder auf dem Weg zur Schule und in den Kindergarten über den Fußweg an einem Kreisverkehr müssen, möchten wir Sie auf diesem Wege über die Vorfahrt und Vorrangrechte informieren:

Fußgänger oder Auto - Wer darf zuerst? (Quelle: ADAC)

  • Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren.
  • Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.

Generell gilt: Personen, die die Fahrbahn zu Fuß überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf sie besondere Rücksicht nehmen und falls nötig warten.

Weitere Informationen zu den Regeln im Straßenverkehr finden Sie auch im Internet z.B. unter www.adac.de