Bestattungsgenehmigung

Nach dem Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz muss jede Leiche bestattet werden. Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden. In jedem Fall bedarf sie der Genehmigung durch die Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

Liegt der Sterbeort und der Bestattungsort innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde Wonnegau, wird gleichzeitig mit der Beurkundung des Sterbefalls die nötige Bestattungsgenehmigung ausgestellt .

In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.

Vorzulegende Unterlagen:

  • amtliche Todesbescheinigung (nicht-vertraulicher Teil), ausgestellt durch den Arzt, der den Tod der verstorbenen Person festgestellt hat
  • Sterbefallbescheinigung des Standesamtes, das den Tod der verstorbenen Person beurkundet hat
  • Personalausweis des Antragstellers

Sofern Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen muss zusätzlich auch die Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.

Hinweis:
Liegt der Bestattungsort außerhalb von Rheinland-Pfalz, richtet sich die Bestattungsgenehmigung nach dem dort geltenden Recht.


Ansprechpartner Dienststelle Westhofen 

Leidemer, Monika
Telefon: 06244/5908-515
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Ansprechpartner Dienststelle Osthofen

Finck, Andrea
Telefon: 06242/5004-523
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Rentenberatung der Versicherungsanstalten

Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie zu allen Fragen rund um Ihre Rente. Wenden Sie sich bitte hierzu für Rheinland-Pfalz an folgende Stellen:

Auskunfts- und Beratungsstelle Mainz
Am Brand 31
55116 Mainz

Auskunfts- und Beratungsstelle Mainz

Telefon: 06131/274-0
Telefax: 06131/274-191
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Auskunfts- und Beratungsstelle Bad-Kreuznach
Europaplatz 5
55543 Bad-Krezuznach

Auskunfts- und Beratungsstelle Bad Kreuznach

Telefon: 0671/92012-0
Telefax: 0671/92012-12
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kindererziehungszeiten

Die Kindererziehungszeiten sind das Thema innerhalb der Rentenversicherung, über das es immer wieder Gerüchte und Unwahrheiten gibt. Wir möchten deshalb hier kurz einige Erläuterungen zu diesem Thema geben.
 
Egal welche Rente Sie beantragen:
um Sie zu bekommen, benötigen Sie eine Mindestzahl von Versicherungsjahren in der Rentenversicherung. Für die Regelaltersrente ab 65 benötigen Sie mindestens 5 Jahre Beitragszeiten. Dies erreichen Sie in erster Linie durch versicherungspflichtige Berufstätigkeit und/oder durch Pflegetätigkeit und/oder durch die Kindererziehungszeiten.

Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden dem erziehenden Elternteil seit 01.01.2019 zweieinhalb Jahre (30 Monate) in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Bei Geburten ab 1992 beträgt diese Zeit drei Jahre (36 Monate) pro Kind.

Haben Sie also z.B. zwei Kinder, welche vor 1992 geboren wurden, waren jedoch nie versicherungspflichtig beschäftigt, kann aufgrund der Kindererziehungszeiten ein Rentenanspruch bestehen.


Ansprechperson Dienststelle Westhofen 

Leidemer, Monika
Telefon: 06244/5908-515
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Finck, Andrea
Telefon: 06242/5004-523
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 



Allgemeine Hinweise zur Rente und Antragstellung


Die Verbandsgemeindeverwaltung ist als antragsaufnehmende Stelle für die Deutsche Renenversicherung (DRV) tätig. Sie können bei uns unter anderem Rentenanträge, Anträge auf Kontenklärung oder Anerkennung von Kindererziehungszeiten stellen.

Je nach Art des Antrags sind verschiedene Nachweise vorzulegen, die Sie bitte vorab telefonisch bei den unten genannten Sachbearbeiterinnen erfragen.

Eine Rentenberatung findet bei uns nicht statt. Wir haben keinen Zugriff auf Ihr Rentenkonto und können daher individuelle Fragen (z.B. zur Höhe der Rente, Abzüge an der Rente, An-rechnung von Einkommen, Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten) nicht beantworten; wenden Sie sich dazu bitte direkt an die DRV.

Viele häufig gestellte Fragen werden auch auf der Homepage der DRV Deutsche Rentenversicherung ausführlich und verständlich erklärt.

 
 
Dienststelle Westhofen

Leidemer, Monika
Telefon: 06244/5908-515
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Dienststelle Osthofen


Finck, Andrea
Telefon: 06242/5004-523
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte vorab einen Termin vereinbaren.

Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes

Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung
Zuweilen verlangen andere Behörden von Ihnen eine Meldebescheinigung (z.B. die Zulassungsstelle wenn Sie ein Fahrzeug anmelden möchten und Ihr Ausweis ist abgelaufen). Ausländische Mitbürger benötigen eine Meldebescheinigung, wenn sie das Aufenthaltsrecht verlängern wollen.
 
Die Meldebescheinigung bekommen Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 6,50 € (gebührenfrei, falls Behörden diese Verlangen).
 
Haushaltsbescheinigung
Diese Bescheinigungen werden in der Regel für Kindergeld- oder Erziehungsgeldanträge benötigt. Sie erhalten von der fordernden Stelle einen Vordruck, der von uns kostenfrei ausgefüllt wird.
 
 

 
Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Auskunft aus dem Melderegister

Auskünfte aus dem Melderegister werden in erster Linie von Rechtsanwälten, Inkassobüros oder anderen Behörden erfragt. Auch Sie können eine solche Auskunft erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft nachweisen.

Nach dem besonderen Gebührenverzeichnis Rheinland-Pfalz für die allgemeine und innere Verwaltung sind Auskünfte aus dem Melderegister / Gewerberegister gebührenpflichtig.

Die Gebühr beträgt für eine

Melderegisterauskunft gem. § 44 Abs. 1 BMG  8,10 €
Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke (außer Werbung und Adresshandel)  9,20 €
Erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Abs. 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG 11,90 €
Erweiterte Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke (außer Werbung und Adresshandel) 13,00 €

Die Angabe des Verwendungszwecks für die Melderegisterauskunft ist unbedingt erforderlich.

Die Gebühr für eine Gewerbeauskunft beträgt 15,00 €.

Die Zahlung der Auskunftsgebühr kann mittels Verrechnungsscheck oder durch Zahlung per Überweisung auf das Girokonto der Verbandsgemeindekasse Wonnegau bei der Volksbank Alzey-Worms, IBAN: DE49 5509 1200 0080 0000 06, BIC: GENODE61AZY, erfolgen. Bitte Aktenzeichen 5/131-06/00 angeben.

Aufgrund des SEPA-Verfahrens ist ein Lastschrifteneinzug nicht möglich.

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



 

Auskunftssperre

Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünft Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen können.
 
Einen solchen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie formlos bei unserem Meldeamt stellen.
 
Bei der Antragstellung müssen Sie die Hintergründe glaubhaft machen, die Sie veranlassen, eine solche Sperre eintragen zu lassen. Sie müssen auch Personen nennen, von denen potentiell eine Gefahr für Sie und/oder Ihre Familienangehörigen ausgeht. Schriftliche Nachweise sind hier von Vorteil.

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


An-, Ab- und Ummeldungen

Eine Anmeldung ist erforderlich, falls Sie von außerhalb der Verbandsgemeinde Wonnegau zuziehen. Sollten Sie innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde Wonnegau oder innerhalb Ihrer Wohngemeinde umziehen, so ist lediglich eine Ummeldung erforderlich.
 
Anmeldung
Wenn Sie sich anmelden wollen, benötigen Sie Ihren Personalausweis und eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung. Sollen mehrere Personen angemeldet werden (weitere Familienmitglieder), so benötigen wir auch die Personalausweise der weiteren Familienmitglieder (sofern vorhanden). Auf dem Personalausweis wird ihre neue Adresse vermerkt.
 
Abmeldung
Seit dem 01.06.2004 herrscht bundesweit keine Abmeldepflicht mehr!
Abmeldungen ins Ausland sind weiterhin bei der Meldebehörde unter Vorlage des Personalausweis und einer ausgefüllten Wohnungsgeberbescheinigung anzuzeigen.
Abmeldungen von Nebenwohnsitzen können bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes als auch bei der des Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.

Ummeldung
Unter einer Ummeldung verstehen wir die gleichzeitige Ab- und Anmeldung innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde Wonnegau. Auch hier gilt: Personalausweis und ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mitbringen.

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schwerbehindertenausweis und Parkerleichterungen

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie vom Amt für soziale Angelegenheiten in Mainz (vormals Versorgungsamt). Anträge für einen solchen Ausweis erhalten Sie bei uns.
 
Diesen Ausweis bzw. den Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten benötigen Sie, falls Sie die Rente für Schwerbehinderte beantragen möchten oder eine der weiteren Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, wie z.B.:
  • Steuervergünstigung bei der Lohnsteuer
  • Steuervergünstigung bei der KfZ-Steuer (Gehbehinderte)
  • Rundfunkgebührenbefreiung (bei mind. 80% Schwerbehinderung und dem Merkzeichen "RF" im Ausweis)
  • Eintrittsvergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen
  • Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Darüber hinaus können schwer Gehbehinderte auch eine Parkerleichterung erhalten, d.h. Sie dürfen die besonders ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze nutzen. Hierfür können Sie bei uns einen solchen Parkausweis beantragen. Diesen Parkausweis erhalten Sie, wenn Sie das Merkzeichen "aG" oder "Bl" in Ihrem Schwerbehindertenausweis vorfinden.

Ansprechperson - Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechperson - Dienststelle Osthofen

Best, Albert
Telefon: 06242/5004-524
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!





 
 

Lohnsteuerkarten

Änderungen an der Lohnsteuerkarte (z.B. Steuerklassenwechsel, Kinderfreibeträge, usw.) können nur noch beim Finanzamt Worms (oder in der Außenstelle Kirchheimbolanden) vorgenommen werden.

Dort werden Ihnen auch gerne alle Fragen rund um die Lohnsteuerkarte beantwortet.

 

 

Führungszeugnis

Es gibt zwei verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Zum einen für private Zwecke (Belegart N) und zum anderen für behördliche Zwecke (Belegart O). Bei den privaten Führungszeugnissen erfolgt die Zustellung direkt an den Antragsteller und bei den behördlichen direkt an die anfordernde Behörde. Hier benötigen wir die genaue Anschrift und den Verwendungszweck.
Sofern Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen muss eine Bescheinigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden.

Die Erstellung des Führungszeugnisses nimmt etwa ein bis zwei Wochen in Anspruch, weil es vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt wird. Bei der Beantragung des Führungszeugnisses fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.

 

Externer Link folgt Online beantragen über das Bundesamt der Justiz

 

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.