Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen

Am Donnerstag, den 04.04.2024 findet auf dem Friedhof Hangen-Weisheim die jährliche Prüfung der Standsicherheit der Grabmale statt.

Grundlage der Prüfung ist die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft – Friedhöfe und Krematorien – (VSG 4.7) in der derzeit gültigen Fassung. Demnach sind die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der Grabmale erfolgt mit einem zugelassenen Prüfgerät durch einen von der Ortsgemeinde beauftragten Prüfer.

Beanstandete Grabmale werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Friedhofsverwaltung, wird die betroffenen Nutzungsberechtigten schriftlich benachrichtigen.

Pflaume
Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim für das Jahr 2023 vom 10.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.


§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.


§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

  • Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf 345 v.H.
  • Grundsteuer B von bisher 365 v.H. auf 465 v.H.
  • Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf 380 v.H.


§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.


§ 6 Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.


§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Hangen-Weisheim, den 07.06.2023
Pflaume
Ortsbürgermeister


Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.


Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.


Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 07.06.2023
Wagner
Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird am 24.03.2023 dem Ortsgemeinderat Hangen-Weisheim zugeleitet.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 liegt ab Montag, den 27.03.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er hier zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 27.03.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Der Ortsgemeinderat Hangen-Weisheim wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung
    beraten und entscheiden.

Westhofen, den 20.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hochborn für die Jahre 2024 / 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 27. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

     

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

     

Festgesetzt werden

   
 

2024

2025

1. im Ergebnishaushalt

     

der Gesamtbetrag der Erträge auf

654.710,00

688.068,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

680.670,00

680.958,00

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

-25.960,00

7.110,00

     
     

2. im Finanzhaushalt

   
     

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

+19.125,00

13.880,00

     

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

103.000,00

478.000,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

35.200,00

540.200,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

+67.800,00

-62.200,00

     

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-86.925,00

-48.320,00

     
   
     

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2024

        2025

zinslose Kredite auf

0,00 €

         0,00 €

verzinste Kredite auf

0,00 €

         60.000,00 €

zusammen auf

0,00 €

         0,00 €

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, Kredite im Rahmen der Kreditermächtigung nach Einholung mehrerer Angebote bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

 

 

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

 

           

 

 

 

     

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2024

2025

     

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

     

Grundsteuer B auf

465 v.H.

 465 v.H.

     

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

 380 v.H.

     

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

   
     

für den ersten Hund

42,00 €

42,00 €

für den zweiten Hund

48,00 €

48,00 €

für jeden weiteren Hund

54,00 €

54,00 €

für jeden gefährlichen Hund

600,00 €

600,00 €

 § 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.075.415,59 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 steht erst nach Erstellung des Jahresabschlusses fest.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss des Ortsgemeinderates vom 15.01.2008).

Hochborn, den 27.03.2024
Balz
Ortsbürgermeisterin

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hochborn für die Haushaltsjahre 2024/2025 liegt in der Zeit von Montag, dem 08.04.2024, bis einschließlich Dienstag, dem 16. April 2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 3 GemO i.d.F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Westhofen, den 27.03.2024
Wagner
Bürgermeister

Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen

Am Donnerstag, den 04.04.2024 findet auf dem Friedhof Hochborn die jährliche Prüfung der Standsicherheit der Grabmale statt.

Grundlage der Prüfung ist die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft – Friedhöfe und Krematorien – (VSG 4.7) in der derzeit gültigen Fassung. Demnach sind die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der Grabmale erfolgt mit einem zugelassenen Prüfgerät durch einen von der Ortsgemeinde beauftragten Prüfer.

Beanstandete Grabmale werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Friedhofsverwaltung, wird die betroffenen Nutzungsberechtigten schriftlich benachrichtigen.

Balz
Ortsbürgermeisterin

Investor gesucht!

Die Ortsgemeinde Hochborn beabsichtigt die Entwicklung des Wohnbaugebietes „An den Wiesen“. Vorgesehen ist die Herstellung eines Wohnbaugebietes mit 16 Einfamilienhäusern und einem Reihenhausriegel. Der Gebäuderiegel dient zugleich dem Schallschutz gegenüber dem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb.

Für den Bau der Reihenhauskette wird ein Investor gesucht, welcher das Grundstück von der Ortsgemeinde erwirbt und zu den Vorgaben des Bebauungsplans, insbesondere den Schallschutzbestimmungen, entwickelt bzw. bebaut. Es handelt sich um ein Grundstück mit 1.633 m² Gesamtfläche. Der entsprechende Bebauungsplan ist hier einsehbar. Der Verkaufspreis ist verhandelbar.

Es besteht die Möglichkeit, abweichende Konzepte zum klassischen Reihenhaus umzusetzen, sofern die Schallschutzproblematik gelöst wird. Der Entwicklung von sozial gefördertem Wohnraum steht die Ortsgemeinde offen gegenüber.

Interessierte Bewerber können sich sowohl bei der Ortsgemeindeverwaltung zu den Sprechzeiten der Ortsbürgermeisterin (mittwochs, von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr) im Rathaus (Theodo-Authilt-Platz 1, 55234 Hochborn) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (Fachbereich 3) zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Verwaltungsgebäude in Osthofen (Am Schneller 3, 67574 Osthofen) informieren bzw. ihre Bewerbung abgeben.

Hochborn, 05.03.2024
Ute Balz
Ortsbürgermeisterin

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 27.02.2024 hat sich der Ortsgemeinderat Hochborn mit folgenden Themen befasst:

  1. Der Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 wurde beschlossen. Vorschläge aus der Bevölkerung zu dem Haushaltsentwurf waren nicht eingegangen. Frau May, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung zuständige Sachbearbeiterin, stellte das Zahlenwerk vor. Die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert. Zur Finanzierung von Investitionen ist es im Jahr 2025 erforderlich, einen Kredit von 60.000 € aufzunehmen. Die Großprojekte in den beiden Planungsjahren sind die Beteiligung am Bau einer Kindertagesstätte in Gundersheim sowie die Herstellung der Straßen im Neubaugebiet „An den Wiesen“.
  2. Für die neu herzustellende Straße im Neubaugebiet wird ein passender Name gesucht. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind aufgerufen, Vorschläge bei der Ortsbürgermeisterin abzugeben.
  3. Frau Balz informierte die Ratsmitglieder ausführlich über den Stand der Planungen der gemeinsamen Kindertagesstätte in Gundersheim.
  4. Die Firma Roland Graf aus Monzernheim bot der Ortsgemeinde eine Spende von 500 € zur Anschaffung einer Bankliege am ehemaligen Wasserhäuschen an. Beim Neujahrsschoppen haben verschiedene Bürgerinnen und Bürger einen Betrag von 170 € für den zuvor genannten Zweck gespendet. Alle Geldbeträge nahm der Rat gerne entgegen, verbunden mit einem großen Dank an die Spenderinnen und Spender.
  5. Im nichtöffentlichen Teil ging es um das Wohnbaugebiet „An den Wiesen“ und um eine Pachtangelegenheit.

67574 Osthofen, den 28.02.2024
Wagner
Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hochborn für das Jahr 2023 vom 28.03.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

       

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

verändert

um

nunmehr

festgesetzt

auf

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

der Gesamtbetrag der Erträge

503.720

+100.800

604.520

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

578.190

+74.020

652.210

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-74.470

+26.780

-47.690

       

2. im Finanzhaushalt

     
       

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-21.015

+16.780

-4.235

       

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

103.000

0

103.000

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

420.200

+170.000

590.200

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-317.200

       -170.000

-487.200

 

     

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

+338.215

+153.220

+491.435

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

von bisher

auf neu

zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite auf

315.000,00 €

485.000,00 €

zusammen auf

0,00 €

0,00 €

 § 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 § 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

 

 

von bisher

auf neu

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

138.840,00 €

30.475,00 €

 § 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

  • Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf 345 v.H.
  • Grundsteuer B von bisher 365 v.H. auf 465 v.H.
  • Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf 380 v.H.

 § 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.034.068,60 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 steht erst nach Erstellung des Jahresabschlusses fest.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Westhofen, den 14.07.2023
Balz
Ortsbürgermeisterin

Offenlage des 1. Nachtagshaushaltsplanes

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Hochborn für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit von Montag, dem 17.07.2023 bis einschließlich Dienstag, dem 25.07.2023, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 14.07.2023
Wagner
Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hochborn für die Jahre 2022 / 2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), in seiner Sitzung am 10.03.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Verfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Aufsichtsbehörde vom 10.05.2022 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

     

Festgesetzt werden

   
 

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

     

der Gesamtbetrag der Erträge auf

509.225,00

503.720,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

600.105,00

578.320,00

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

-90.880,00

-74.600,00

     
     

2. im Finanzhaushalt

   
     

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-35.005,00

-21.015,00

     

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

103.000,00

103.000,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

333.100,00

420.200,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-230.100,00

-317.200,00

     

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

265.105,00

338.215,00

     

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2022

2023

zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite auf

230.000,00 €

  315.000,00 €

zusammen auf

0,00 €

0,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2022

2023

     

Grundsteuer A auf

300 v.H.

300 v.H.

     

Grundsteuer B auf

365 v.H.

 365 v.H.

     

Gewerbesteuer auf

365 v.H.

 365 v.H.

     

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

   
     

für den ersten Hund

42,00 €

42,00 €

für den zweiten Hund

48,00 €

48,00 €

für jeden weiteren Hund

54,00 €

54,00 €

für jeden gefährlichen Hund

600,00 €

600,00 €

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 1.038.588,70 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 steht erst nach Erstellung des Jahresabschlusses fest.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss des Ortsgemeinderates vom 15.01.2008).

Hochborn, den 19.05.2022
Balz
Ortsbürgermeisterin

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hochborn für die Haushaltsjahre 2022/2023 liegt in der Zeit von Montag, dem 30.05.2022, bis einschließlich Mittwoch, dem 07. Juni 2022, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6

GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 3 GemO i.d.F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Hochborn, den 19.05.2022
Balz
Ortsbürgermeisterin

Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen

Am Dienstag, den 02.04.2024 findet auf dem Friedhof Monzernheim die jährliche Prüfung der Standsicherheit der Grabmale statt.

Grundlage der Prüfung ist die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft – Friedhöfe und Krematorien – (VSG 4.7) in der derzeit gültigen Fassung. Demnach sind die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der Grabmale erfolgt mit einem zugelassenen Prüfgerät durch einen von der Ortsgemeinde beauftragten Prüfer.

Beanstandete Grabmale werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Friedhofsverwaltung, wird die betroffenen Nutzungsberechtigten schriftlich benachrichtigen.

Dr. Münnemann
Ortsbürgermeister

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