1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bechtheim für das Jahr 2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.01.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2024 werden festgesetzt:

 

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

1.              im Ergebnishaushalt

 

 

 

       

1.1.         der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.239.915

+119.000

3.358.915

1.2.         der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.378.197

-558.859

3.819.338

1.3.         der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

-1.138.282

+677.859

-460.423

       

2.              im Finanzhaushalt

 

 

 

       

2.1.         der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-1.025.961

+677.859

-348.102

       

2.2.         der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

       

2.3.         die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

280.000

-180.000

100.000

2.4.         die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.922.500

-1.620.000

3.302.500

2.5.         der Saldo der Ein- und Ausz aus Investitionstätigkeit auf

-4.642.500

+1.440.000

-3.202.500

       

2.6.         der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

5.668.461

-2.117.859

3.550.602

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

 

von bisher

auf nunmehr

 

 

 

 

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

4.642.500

3.202.500

zusammen auf

4.642.500

3.202.500

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Steuersätze

Die Festsetzungen des § 4 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 7.919.070,74 €.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Die Festsetzungen des § 8 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Bechtheim, den 22.03.2024
Perlick
Ortsbürgermeister

Offenlage des 1. Nachtragshaushaltsplanes

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Bechtheim für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit von Montag, den 25.03.2024, bis einschließlich Donnerstag, den 04.04.2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 16 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 22.03.2024
Wagner

Bürgermeister

ANKÜNDIGUNG VON VERMESSUNGS- UND KARTIERUNGSARBEITEN SOWIE ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er bündelt vier Erdkabel-Gleichstromvorhaben und wird zukünftig bis zu acht Gi-gawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Neben der bereits im Gesetz (Bundesbedarfsplangesetz Nr. 82) verankerten Verbindung DC34 vom Netzverknüpfungspunkt (NVP) Suchraum Ovelgönne/Rastede/Westerstede/Wiefelstede zum NVP Bürstadt sieht der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 die folgenden drei Verbindungen vor: DC35 vom NVP Suchraum Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede zum NVP Marxheim (Taunus) sowie die Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-19-2 und NOR-19-3 mit den NVP im Suchraum Ried und in Kriftel. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde.
Für die Trassenplanung und Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren müssen durch Amprion Vorarbeiten ausgeführt werden. Diese Vorarbeiten sind gemäß § 44 Abs. 1 EnWG durchführbar, um eine Planungsgrundlage zu schaffen. Dazu zählen Kartierungs- und Vermessungsarbeiten sowie Ortsbesichtigung und Dokumenta-tion.
Kartierungsarbeiten: Für die Erstellung der umweltfachlichen Unterlagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Artvorkommen zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.
Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:
Biotoptypenkartierung: Die Biotoptypenkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines potenziellen 800-m-Trassenbandes im Präferenzraum festgestellt.
Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen innerhalb von Natura 2000-Gebieten durchge-führt.
Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehun-gen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer innerhalb von Natura 2000-Gebieten.
Fledermauskartierungen: Innerhalb von Natura 2000-Gebieten wer-den durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse er-fasst.
Kartierungen von Haselmaus, Brandmaus, Fischotter, Biber, Wildkatze, Amphibien, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden innerhalb von Natura 2000-Gebieten die verschiedenen Arten erfasst.
Kartierung von Fischen, Rundmäulern, Flusskrebsen und Muscheln: Begehung bzw. Bootsbefahrung von relevanten Gewässern sowohl tagsüber als auch nachts innerhalb von Natura 2000-Gebieten.
Vermessungsarbeiten: Innerhalb des Präferenzraums sind Vermessungsarbeiten, u.a. zum Abgleich von Luftbilddaten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. Unter gewissen Voraus-setzungen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Droh-nen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
Ortsbesichtigung und Dokumentation: Ziel ist es, Umweltdaten, In-formationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte zu ermit-teln.
Die Ortsbesichtigungen werden in der Regel durch Kleingruppen von zwei Personen mit üblichen Pkws durchgeführt. Diese nutzen öffentliche Wege und befahren Wirtschafts- und Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Dokumentation werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen zu den geografischen und geologischen Gegebenheiten angefertigt.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von MÄRZ 2024 BIS MÄRZ 2025.
Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten bzw. letztere befahren. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Auf-wand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.
Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphi-bien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen be-lassen werden.
Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsge-meinschaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Euro-paplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Ge-mäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsbe-rechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.
Im Zuge der Arbeiten werden keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u.g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.
Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über un-sere Telefonhotline unter der Rufnummer: +49 6251 8263288 in den Zeiträumen - Montag: 09:00 - 20:00 Uhr - - Dienstag bis Freitag 09:00 - 18:00 Uhr -
zur Verfügung.
Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.
DIE FOLGENDEN FLURE IM BEREICH DER GEMEINDE BECHTHEIM SIND VON DEN VORARBEITEN BETROFFEN:
Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite:
https://rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/Bekanntmachungen/

RheinMainLink 01
Gemarkung: Bechtheim
Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 13, Flur 14, Flur 15, Flur 16, Flur 17, Flur 18, Flur 19

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 23.01.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Bechtheim mit folgenden Themen:

  1. Die Verwaltung hatte für die Jahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt erstellt. Dieser war für das Jahr 2024 durch die Kreisverwaltung abgelehnt worden, da der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nicht erreicht worden war. Nunmehr hatte der Ortsgemeinderat über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zu entscheiden. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt liegt bei 460.423 €. Im Finanzhaushalt ist der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ebenfalls negativ und beträgt 348.102 €. Der Rat und die Verwaltung hatten sich intensiv mit Einsparungen beschäftigt. Im laufenden Bereich gab es Kürzungen bei den Unterhaltungsaufwendungen, den Energie- und Finanzierungskosten sowie der Verbandsgemeindeumlage. Auch die Ansätze auf der Einnahmeseite wurden angepasst. So konnten insgesamt 677.859 € eingespart werden. Nicht verschont von Kürzungen ist auch der investive Bereich. Insgesamt gab es hier Kürzungen von insgesamt 1,62 Millionen €.
  2. Bechtheim erhält über die Verbandsgemeinde Wonnegau aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz (KIPKI) einen Betrag von 27.429,31 €. Dieser soll zur Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in verschiedenen Liegenschaften der Ortsgemeinde auf LED verwendet werden. Weiterhin sollen die Mittel für eine Infrarotheizung in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof und für Baumpflanzungen zur Verfügung stehen.
  3. Für den Bau einer öffentlichen Freizeit- und Sportanlage wurden Aufträge vergeben. Den Basketballplatz soll die Firma Seip zum Angebotspreis von 22.814,68 € herstellen. Für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf dem Gelände erhielt die Firma Kronauer aus Gundersheim den Auftrag zum Preis von 2.380 €.
  4. Der Förderverein für Heimat und Kulturpflege Bechtheim e.V. übernimmt die Kosten für ein Regalsystem zur Aufbewahrung des Gemeindearchivs. Inzwischen ist der Kauf abgeschlossen und der genaue Aufwand steht fest. Es sind Kosten von 13.356,56 € angefallen. Den kompletten Betrag übernimmt der Verein. Der Ortsgemeinderat nahm die Spende entgegen und bedankte sich beim Spender.
  5. Im nichtöffentlichen Teil ging es neben Personalangelegenheiten um die Erteilung des Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage sowie einem Bauantrag.

67574 Osthofen, den 30.01.2024
Wagner
Bürgermeister

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