Bebauungsplan „Ortsmitte“; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Beteiligung zum Bebauungsplan „Ortsmitte“ gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnbaugebiet mit ca. 50 Bauplätzen in der Ortsmitte geschaffen werden. Darüber hinaus ist die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Bahngeländes entlang der Bahnhofstraße vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehende Grundstücke der Gemarkung Dittelsheim: Grundstücke Flur 18, Nrn. 71/2, 72, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84/1, 86, 89/1, 89/3, 89/5, 89/7, 89/8, 96/2, 91/5 (tlw.), 106 (tlw.) und 180/2 (tlw.). Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

08.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024

bei der Ortsverwaltung Dittelsheim-Heßloch, Bahnhofstraße 57, 67596 Dittelsheim-Heßloch, während der Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin (donnerstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen von der Internetseite der Verbandsgemeinde Wonnegau unter hier herunterzuladen, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Siehe Anlage 2

Dittelsheim-Heßloch, den 22.03.2024
Kolb-Noack
Ortsbürgermeisterin