Bebauungsplan „Kindertagesstätte“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Gundersheim hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, Bauplanungsrecht für die neue sechsgruppige Kindertagesstätte zu schaffen.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst die Grundstücke Gemarkung Gundersheim, Flur 17, Nrn. 62/13, 64/8, 65/4, 66/3, 67/3, 67/4, 67/5, 67/6, 68/3, 85/3 (tlw.) und 87.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gundersheim, den 18.01.2024
Mayer
Ortsbürgermeister

Geltungsbereich

Bebauungsplans „Kindertagesstätte“;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Gundersheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Kindertagesstätte“ im Umgriff der heutigen Kita in der Katzensteiner Straße. Es ist vorgesehen, eine Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung einer neuen sechsgruppigen Kindertagesstätte auszuweisen.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange (Unterrichtungsverfahren) sowie der Nachbargemeinden findet in der Zeit

vom 05.02.2024 bis einschließlich 07.03.2024 statt.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfassen die Grundstücke Gemarkung Gundersheim, Flur 17, Nrn. 62/13, 64/8, 65/4, 66/3, 67/3, 67/4, 67/5, 67/6, 68/3, 85/3 (tlw.) und 87.

Die Planunterlagen mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können sowohl bei der Ortsverwaltung Gundersheim, Am Römer 9, 67598 Gundersheim während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (donnerstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 67574 Osthofen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Umweltrelevante Informationen liegen noch keine vor.

Gundersheim, den 18.01.2024
Mayer, Ortsbürgermeister

Plan ÖB