Bebauungsplan „Kindertagesstätte“; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Gundersheim hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 die Beteiligung zum Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehende Grundstücke der Gemarkung Gundersheim: Grundstücke Flur 17, Nrn. 62/13, 64/8, 65/4, 66/3, 67/3, 67/4, 67/5, 67/6, 68/3, 85/3 (tlw.), 87 und Flur 6, Nr. 54/1 (Ausgleichsfläche). Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung (Anlage).

Der Entwurf des Bebauungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024

bei der Ortsverwaltung Gundersheim, Am Römer 9, 67598 Gundersheim, während der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters (donnerstags von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen hier herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

Art der Information

Verfasser

Inhalt

Begründung mit integrierter Betrachtung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Kindertagesstätte“

WSW & Partner GmbH

Betrachtung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB sowie der abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen samt ihren entsprechenden Wirkungsfeldern, die sich durch die Planung ergeben:

7. Umweltbelange

7.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

7.2 Boden und Fläche

7.3 Wasser und Grundwasser

7.4 Klima und Lufthygiene

7.5 Orts- und Landschaftsbild

7.6 Kultur- und sonstige Sachgüter

7.7 Mensch und Gesundheit

Ausgleichskonzeption zum Eingriff durch das Baugebiet

Baugrunduntersuchung, Niederschlagsversickerung

IBG

Die Baugrunduntersuchung das gesamte zur Verfügung stehenden Gelände, hier wurden insgesamt 9 Rammkernsondierungen mit Bohrtiefen von 5 m niedergebracht. Betrachtet wurden der Untergrund, die Bodenwerte, erste Gründungsempfehlungen sowie eine abfalltechnische Bewertung des Aushubmaterials.

Unter dem Mutterboden befindet sich teilweise eine dünne Auffüllung aus sandigem Schluff ansonsten wurde in allen Bohrungen bis zu Endteufe Lößboden in steifer bis halbfester Konsistenz angetroffen. Grundwasser wurde nicht festgestellt. Der maßgebende Baugrund ist Lößboden, der zwar ausreichend tragfähig ist, aber auch zu Setzungen neigt. Zudem ist Lößboden sehr wasserempfindlich.

Der untersuchte Boden ist gemäß EBV als Lehm/Schluff ohne bzw. mit einem nur geringen Anteil an mineralischen Fremdbestandteilen (< 10 %) zu klassifizieren. Auf Basis dieser Untersuchungsergebnisse fällt das untersuchte Material in die EBV Bodenklasse

BM-0. Materialien dieser Klasse können gemäß EBV Anlage 2, Tab. 5 uneingeschränkt als Ersatzbaustoffe, zur Verfüllung von Abgrabungen oder in bodenähnlicher

Anwendung verwertet werden.

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse nach § 44 BNatSchG zum Bebauungsplan „Kindertagesstätte“

WSW & Partner GmbH

In der vorliegenden Potenzialanalyse werden Potenzielle Habitate (dauerhaft genutzte Niststätten und Winterquartiere) für Vogel- bzw. Fleder-mausarten ermittelt, für die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten durch das Vorhaben erfüllt werden könnten.

1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

2 Rechtliche Grundlagen zur Artenschutzprüfung

2.1 Darstellung des Untersuchungsgebietes

3 Potenzielle Betroffenheit der relevanten Arten

3.1 Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

3.1.1 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

3.1.2 Europäische Fledermausarten nach Art. 4 der FFH-Richtlinie

3.1.3 Europäische Reptilienarten nach Art. 4 der FFH-Richtlinie

4 Fazit

Die Potenzialanalyse ergibt, dass zum aktuellen Zeitpunkt potenzielle artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG für das Elsternbrutpaar einschlägig ist. Da Rabenvögel standorttreu nisten, wird - insofern der Habitatbaum nicht erhalten werden kann – eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Es wurden keine Baumhöhlen gefunden. Kleinere Rindentaschen beherbergen aufgrund der nicht ge-gebenen Frostsicherheit keine Fledermauswinterquartiere. Dagegen können siedlungstypische Fleder-mäuse wie z.B. die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) im Sommer durchaus zumindest einzelne Tagesverstecke hinter Rindentaschen oder zwischen Rindenspalten beziehen.

Für Eidechsenarten konnten keine potenziellen Lebensräume identifiziert werden.

Als Vermeidungsmaßnahme muss der gesetzlich zulässige Rodungszeitraum nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG eingehalten werden. Umsetzung der Vermeidungsmaßnahme können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG für Brutvögel und Fledermaus-Arten vollständig vermieden werden.

Behördliche Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.02.2024

GDKE, Direktion Landesarchäologie, Mainz                       

Keine bislang bekannten archäologischen Fundstellen im Geltungsbereich

Ergänzende Hinweise.

Stellungnahme seitens Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 vom 06.02.2024

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V, Gensingen                        

Anregung zur Errichtung einer bienen- und insektenfreundlichen Dachbegrünung, Anregung zum Ausschluss von Kirschlorbeer.

Behördliche Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.02.2024

Landwirtschaftskammer RLP, Mainz                                     

Hinweis auf mögliche Beeinträchtigung Landwirtbei Nutzung Wirtschaftsweg als Rundweg.

Behördliche Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 vom 29.02.2024

Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz     

Hinweise zu Bergbau und Altbergbau

Empfehlung Erstellung eines objektbezogenen Baugrundgutachtens, Anraten zum Verzicht von Versickerungsanlagen

Stellungnahme seitens Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 vom 03.03.2024

NABU Worms- Wonnegau, Osthofen

Hinweis auf naturschutzfachliche Bedeutung der Gartenfläche für den Artenschutz. Einige Großbäume sowie einzelne Obstgehölze sind betroffen. Untersuchungen der Vögel, Fledermäuse und Reptilien werden für erforderlich angesehen

Stellungnahme seitens Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 vom 04.03.2024

Polichia e.V., Neustadt/ Weinstraße

Hinweis auf naturschutzfachliche Bedeutung der Gartenfläche für den Artenschutz. Einige Großbäume sowie einzelne Obstgehölze sind betroffen. Untersuchungen der Vögel, Fledermäuse und Reptilien werden für erforderlich angesehen

Behördliche Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 vom 05.03.2024

SGD Süd Rheinland-Pfalz, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Geringfügige Starkregengefährdung, keine Bedenken seitens Wasserwirtschaft, Hinweise zur Grundwasser- und Niederschlagsnutzung, Anregungen und Hinweise zur Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung, keine bodenschutzrechtlich relevante Fläche

Stellungnahme seitens Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 vom 07.03.2024

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Kreisgruppe Wonnegau

Anregung zur biodiversen, naturnahen Ausgestaltung der Freiflächen

Gundersheim, den 11.04.2024
Mayer
Ortsbürgermeister

Anlage Beteiligung