Illegales Abfeuern von Böllerschüssen / Feuerwerkskörpern

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden darüber, dass Unbekannte in den späten Abendstunden bzw. Nachtstunden Feuerwerkskörper bzw. sonstige pyrotechnische Gegenstände abschießen und private Feierlichkeiten hiermit untermalen. Wir weisen hiermit darauf hin, dass solche Maßnahmen nicht erlaubt sind. Ein solches Verhalten kann auf keinen Fall geduldet werden. Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Gegenstände dürfen nur von gesondert geschultem Personal und nur in besonderen und begründeten Fällen abgeschossen werden und bedürfen einer vorherigen Erlaubnis durch die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Es handelt sich ansonsten um einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Es können hier auch sehr schnell Schäden an Personen und Sachen passieren.

Wir bitten um Beachtung.

67593 Westhofen, den 25.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsamt –