Hinweis Hundehaltung

Beim Ordnungsamt gehen immer wieder Beschwerden über nicht ordnungsgemäße Hundehaltung im Gebiet der einzelnen Ortsgemeinden ein.

Am häufigsten vorgetragen werden Klagen bezüglich lang anhaltenden Bellens, dicht gefolgt von Kotablagerung und Beschwerden betreffend des Verstoßes gegen den Leinenzwang außerhalb auf öffentlichen Straßen. Auch die widerrechtliche Nutzung von Wirtschaftswegen durch Hundehalter, die ihre Hunde mit dem Auto in die Gemarkung fahren, führt immer wieder zu Beschwerden und Ärger.

Nachfolgend möchten wir alle Hundehalter noch einmal auf folgende Vorschriften aufmerksam machen:

Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass niemand durch deren Lärm oder Geruch mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Das heißt zum Beispiel, dass ein Hund nicht stundenlang bellen darf, wenn er zuhause allein gelassen wird und sehnsüchtig auf Herrchen oder Frauchen wartet. Des Weiteren müssen Hunde in der Nachtzeit (22.00 Uhr – 06.00 Uhr) so gehalten werden, dass niemand durch die Haltung der Hunde (etwaiges Bellen) belästigt wird.

Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass es nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wonnegau verboten ist, auf öffentlichen Straßen innerhalb der bebauten Ortslagen und in öffentlichen Anlagen Hunde unangeleint auszuführen bzw. laufen zu lassen. Auch außerhalb der bebauten Ortslage besteht eine Anleinpflicht, wenn sich andere Personen oder Tiere nähern oder sichtbar werden. Alle Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt und ungehindert das Grundstück verlassen können. Die Grundstücke sollten aus diesem Grunde entsprechend gesichert werden.

Ferner möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass öffentliche Anlagen, Plätze, Gehwegflächen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Dies gilt auch für die Wegränder außerhalb der bebauten Ortslage. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen (Hundekot) sind Halter und Führer von Hunden nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.

Für ein gütliches Miteinander von Mensch und Tier ist es unerlässlich, diese Regeln zu beachten. Das Ordnungsamt bittet daher alle Hundehalter eindringlich, diese Vorschriften einzuhalten.

Bei Nichtbeachten dieser Hinweise müssen die Hundehalter mit der Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Wonnegau
- Ordnungsamt -