9. Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 11 - Südost“; Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Stadtrat von Osthofen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 9. Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 11 - Südost“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, für ein Grundstück die Art der baulichen Nutzung zu erweitern. Zukünftig sollen kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Nutzungen möglich sein.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst das Grundstück Gemarkung Osthofen, Flur 10, Nr. 337.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Osthofen, 15.12.2023
Gez. Goller (DS)
Goller, Stadtbürgermeister

Aufstellung